Sitzung: 25.02.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 8 Ja - Stimmen 1 Nein - Stimme
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der B-Plan Nr. 4 wurde im Jahr 1994 erarbeitet.
Zwischenzeitlich ergibt sich ein
geändertes Käuferverhalten und ein neuer
Investorenkreis. Ein Antrag der
Erschließergesellschaft berücksichtigt das in 3
Änderungswünschen zum B-Plan.
Da sich der Charakter des Gebietes an sich nicht
verändert und auch die WE – Zahlen
im vorgegebenen Rahmen bleiben, wäre eine Änderung nach
§ 13 BauGB notwendig.
Beschlußvorschlag:
1.
Die Aufstellung der 5. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde
Wittenförden
wird beschlossen.
2.
Die 5. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Wittenförden wird als
Satzung
im Entwurf beschlossen. Die als
Anlage beigefügte Begründung wird gebilligt.
3. Da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird von der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung
entsprechend § 13 Nr. 1 BauGB abgesehen.
4. Als TÖB
entsprechend § 13 Nr. 3 BauGB wird nur das Landratsamt Ludwigslust
einbezogen.
5. Die
Auslegung der 6. Änderung wird beschlossen.
6.
Der Aufstellungsbeschluß und die Auslegung des Entwurfs ist gemäß
Hauptsatzung bekannt zumachen.
Die Betroffenenbeteiligung erfolgt
entsprechend § 13 Pkt. 2 durch
Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0