Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 8 Ja - Stimmen 1 Nein - Stimme

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der B-Plan Nr. 4 wurde im Jahr 1994 erarbeitet. Zwischenzeitlich ergibt sich ein

geändertes Käuferverhalten und ein neuer Investorenkreis. Ein Antrag der

Erschließergesellschaft berücksichtigt das in 3 Änderungswünschen zum B-Plan.

Da sich der Charakter des Gebietes an sich nicht verändert und auch die WE – Zahlen

im vorgegebenen Rahmen bleiben, wäre eine Änderung nach § 13 BauGB notwendig.

 

Beschlußvorschlag:

1.                   Die Aufstellung der 5. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Wittenförden

wird beschlossen.

2.                   Die 5. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Wittenförden wird als Satzung

im Entwurf beschlossen. Die als Anlage beigefügte Begründung wird gebilligt.

3.         Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird von der frühzeitigen

            Bürgerbeteiligung entsprechend § 13 Nr. 1 BauGB abgesehen.

4.         Als TÖB entsprechend § 13 Nr. 3 BauGB wird nur das Landratsamt Ludwigslust

            einbezogen.

5.         Die Auslegung der 6. Änderung wird beschlossen.

6.                   Der Aufstellungsbeschluß und die Auslegung des Entwurfs ist gemäß

Hauptsatzung bekannt zumachen. Die Betroffenenbeteiligung erfolgt

entsprechend § 13 Pkt. 2 durch Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0