Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

Seit 01.01.2011 ist die Volkssolidarität Träger der Hortbetreuung am Schulstandort Stralendorf. Die Vermietung des neuen Hortgebäudes macht den im Anhang befindlichen Mietvertrag zur Regelung des Mietverhältnisses zwischen der Gemeinde Stralendorf (Vermieter) und der Volksolidarität Ludwigslust (Mieter) erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Stralendorf beschließt den im Anhang befindlichen Mietvertrag als Grundlage des Mietverhältnisses zwischen der Gemeinde Stralendorf und der Volkssolidarität Ludwigslust.

 

Finanzielle Auswirkungen

Mehreinnahmen gemäß Mietvertrag

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0