Beschluss: Kenntnis genommen

Sach- und Rechtslage:

Ab dem 01.01.2012 ist in den Gemeinden des Amtes Stralendorf gem. kommunal Doppik Einführungsgesetz (kom. Doppik EG MV) vom 14.12.2007 das Haushalts- und Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung (Doppik) für Gemeinden umzustellen. Die Umstellung der Haushalts- und Kassenführung bedingt die Erfassung der Leistungen, die das Amt bzw. die Gemeinden als Produkte erbringen.

Dazu hat das Innenministerium M-V einen Produktrahmenplan erstellt und als Verwaltungsvorschrift zur Handlungsgrundlage gemacht.

Nach diesem Produktrahmenplan hat die Verwaltung den beigefügten Produktplan für die Leistungen der Amtsverwaltung bzw. der Gemeinden ausgefertigt.

Dieser Produktplan wird zukünftig Grundlage der doppischen Haushaltsführung sein.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf bestätigt den von der Verwaltung vorgelegten Produktplan für die Haushaltsführung ab dem 01.01.2012.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Wurde zur Kenntnis genommen