Sach- und Rechtslage:
Ab dem 01.01.2012 ist in den Gemeinden des Amtes
Stralendorf gem. kommunal Doppik Einführungsgesetz (kom. Doppik EG MV) vom
14.12.2007 das Haushalts- und Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung
(Doppik) für Gemeinden umzustellen. Die Umstellung der Haushalts- und
Kassenführung bedingt die Erfassung der Leistungen, die das Amt bzw. die Gemeinden
als Produkte erbringen.
Dazu hat das Innenministerium M-V einen
Produktrahmenplan erstellt und als Verwaltungsvorschrift zur Handlungsgrundlage
gemacht.
Nach diesem Produktrahmenplan hat die Verwaltung
den beigefügten Produktplan für die Leistungen der Amtsverwaltung bzw. der
Gemeinden ausgefertigt.
Dieser Produktplan wird zukünftig Grundlage der
doppischen Haushaltsführung sein.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf bestätigt den
von der Verwaltung vorgelegten Produktplan für die Haushaltsführung ab dem
01.01.2012.
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Wurde zur Kenntnis genommen