Sitzung: 28.04.2011 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2011/STR/413
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Erarbeitung des Ursprungsflächennutzungsplanes bestand noch
nicht die Pflicht zur Erarbeitung eines Landschaftsplanes für die Gemeinde
Stralendorf.
Seit 2010 sind lt. § 11 NatSchAG- MV Landschaftspläne den Bauleitplänen
im Rahmen der Genehmigung beizufügen.
Von der Erarbeitung eines
Teillandschaftsplanes kann jedoch nach dem Willen der Gemeinde dann abgesehen
werden, wenn dieses sachlich nachvollziehbar begründet wird.
Im vorliegenden Fall werden die Belange von Natur und Landschaft im Rahmen des Umweltberichtes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes umfassend behandelt.
Ergänzend wurde im Parallel – bzw. Abschichtungsverfahren die gleiche Problematik im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet „Zwischen Gartenweg und Lindenweg“ behandelt, mit der erforderlichen größeren Tiefenschärfe (Umweltbericht, Eingriffs – Ausgleichsbilanz, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).
Aus naturschutzfachlicher Sicht werden die Belange des Teillandschaftsplanes damit umfassend abgearbeitet.
Ein zusätzlicher Planteil „Teillandschaftsplan“ würde keine ergänzenden Erkenntnisse liefern.
Aus diesem Grunde verzichtet die
Gemeinde auf die zusätzliche Erarbeitung eines formalen Teillandschaftsplanes.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf
beschließt im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes keinen
Teillandschaftsplan zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0