Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Erarbeitung des Ursprungsflächennutzungsplanes bestand noch nicht die Pflicht zur Erarbeitung eines Landschaftsplanes für die Gemeinde Stralendorf.

 

Seit 2010 sind lt. § 11 NatSchAG- MV Landschaftspläne den Bauleitplänen im Rahmen der Genehmigung beizufügen.

 

Von der Erarbeitung eines Teillandschaftsplanes kann jedoch nach dem Willen der Gemeinde dann abgesehen werden, wenn dieses sachlich nachvollziehbar begründet wird.

 

Im vorliegenden Fall werden die Belange von Natur und Landschaft im Rahmen des Umweltberichtes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes umfassend behandelt.

Ergänzend wurde im Parallel – bzw. Abschichtungsverfahren die gleiche Problematik im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet „Zwischen Gartenweg und Lindenweg“ behandelt, mit der erforderlichen größeren Tiefenschärfe (Umweltbericht, Eingriffs – Ausgleichsbilanz, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).

Aus naturschutzfachlicher Sicht werden die Belange des Teillandschaftsplanes damit umfassend abgearbeitet.

Ein zusätzlicher Planteil „Teillandschaftsplan“ würde keine ergänzenden Erkenntnisse liefern.  

Aus diesem Grunde verzichtet die Gemeinde auf die zusätzliche Erarbeitung eines formalen Teillandschaftsplanes.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes keinen Teillandschaftsplan zu erarbeiten.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0