Sitzung: 28.04.2011 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2011/STR/411
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde
Stralendorf verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Ausgangspunkt der 1. Planänderung des
Flächennutzungsplanes ist die geplante Erweiterung der Gewerbegebietsfläche im
Ort Stralendorf in nördliche Richtung zum Zwecke der weiteren wirtschaftlichen
Entwicklung der ansässigen Gewerbebetriebe.
Zurzeit wird der Bebauungsplan Nr. 6 „Gebiet zwischen Gartenweg und Lindenweg“ der Gemeinde Stralendorf ein zweites Mal geändert.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des B-Planes Nr. 6 weicht im nördlichen Bereich von den Zielvorstellungen, die die Gemeinde im Ursprungsflächennutzungsplan dargelegt hat, ab. Der nördliche Teil ist im Flächennutzungsplan momentan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Es ist in diesem Zusammenhang eine entsprechende Anpassung des F-Planes im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB notwendig. Somit ist Übereinstimmung mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde herzustellen.
Diesem
Ansinnen dient die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Aufstellungsbeschluss ist bekanntzumachen und
die frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.
Im Anschluss wird unter Berücksichtigung der
eingegangenen Stellungnahmen der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und
eine 1-monatige Offenlage durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf
beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Gemeinde Stralendorf gemäß der beiliegenden Anlage.
Die derzeit ausgewiesenen Flächen für die
Landwirtschaft sollen als gewerbliche Bauflächen (G) ausgewiesen werden. (siehe
Anlage Planzeichnung)
Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich
bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4(1) BauGB
und der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Bauleitplanung trägt der Investor.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0