Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan.

 

Ausgangspunkt der 1. Planänderung des Flächennutzungsplanes ist die geplante Erweiterung der Gewerbegebietsfläche im Ort Stralendorf in nördliche Richtung zum Zwecke der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der ansässigen Gewerbebetriebe.

Zurzeit wird der Bebauungsplan Nr. 6 „Gebiet zwischen Gartenweg und Lindenweg“ der Gemeinde Stralendorf ein zweites Mal geändert.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des B-Planes Nr. 6 weicht im nördlichen Bereich von den Zielvorstellungen, die die Gemeinde im Ursprungsflächennutzungsplan dargelegt hat, ab. Der nördliche Teil ist im Flächennutzungsplan momentan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Es ist in diesem Zusammenhang eine entsprechende Anpassung des F-Planes im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB notwendig. Somit ist Übereinstimmung mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde herzustellen.

 

Diesem Ansinnen dient die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.

Im Anschluss wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und eine 1-monatige Offenlage durchgeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Stralendorf gemäß der beiliegenden Anlage.

Die derzeit ausgewiesenen Flächen für die Landwirtschaft sollen als gewerbliche Bauflächen (G) ausgewiesen werden. (siehe Anlage Planzeichnung)

 

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Bauleitplanung trägt der Investor.

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0