Sitzung: 28.04.2011 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2011/STR/409
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ist es
notwendig kommunale Abgabensätze in bestimmten Abständen neu zu kalkulieren und
die Satzungen zur Erhebung der Gebühren dementsprechend zu ändern.
Vorliegend wurde von Seiten des Amtes eine neue
Kalkulation für die Gebührenerhebung im Bereich der bevorteilten
Schöpfwerksflächen unter Berücksichtigung des Beitragsbescheides des Wasser-
und Bodenverbandes von 2010 durchgeführt.
Die Ursprungssatzung sieht unter § 3 Abs. 2 vor,
dass die Gebühr entsprechend dem Beitragsbescheid des Vorjahres festgesetzt
wird.
Der Gebühr ändert sich von 0,006116 €/m² auf
0,003952 €/m².
Die Änderungssatzung und die Kalkulation, sowie
die Ursprungssatzung vom 17.12.2009 für die Gemeinde Stralendorf sind als
Anlage beigefügt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in der
Anlage beigefügte „1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stralendorf
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser-
und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“ für den Betrieb des Schöpfwerkes
„Siebendörfermoor Görries“.
Finanzielle Auswirkungen
lt. Satzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0