Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ist es notwendig kommunale Abgabensätze in bestimmten Abständen neu zu kalkulieren und die Satzungen zur Erhebung der Gebühren dementsprechend zu ändern.

 

Vorliegend wurde von Seiten des Amtes eine neue Kalkulation für die Gebührenerhebung im Bereich der bevorteilten Schöpfwerksflächen unter Berücksichtigung des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes von 2010 durchgeführt.

 

Die Ursprungssatzung sieht unter § 3 Abs. 2 vor, dass die Gebühr entsprechend dem Beitragsbescheid des Vorjahres festgesetzt wird.

 

Der Gebühr ändert sich von 0,006116 €/m² auf 0,003952 €/m².

 

Die Änderungssatzung und die Kalkulation, sowie die Ursprungssatzung vom 17.12.2009 für die Gemeinde Stralendorf sind als Anlage beigefügt

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte „1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“ für den Betrieb des Schöpfwerkes „Siebendörfermoor Görries“.

 

Finanzielle Auswirkungen

lt. Satzung

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0