Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sach- und Rechtslage:

Laut Anfang dieses Jahres erschienen Presseberichten bedauert die Oberbürgermeisterin der Stadt Schwerin, Frau Angelika Gramkow, dass mit der Kreisgebietsreform nicht auch eine Gemeindegebietsreform vom Landesgesetzgeber gemacht worden ist.

 

Dazu stellt die Gemeindevertretung von Wittenförden folgendes fest :

 

Zwangsfusionen von Gebietskörperschaften sind nicht sinnvoll.

Insbesondere löst eine zwangsweise vorgenommene Eingemeindung von Umlandgemeinden nicht die Probleme von Schwerin.

 

Über 99 % der Bewohner von Wittenförden haben sich gegen eine Eingemeindung zur Stadt Schwerin ausgesprochen. Ein solches eindeutiges Votum der Bevölkerung ist von allen politischen Gremien zu akzeptieren.

 

Darüber hinaus ist eine solche geplante Zwangseingemeindung von Wittenförden nicht sachgerecht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung von Wittenförden wendet sich entschieden gegen Pläne, dass Wittenförden von der Stadt Schwerin zwangsweise eingemeindet wird. Damit wird der Beschluss 2008/WIT/279 vom 27.10.2008 von der jetzigen Gemeindevertretung bestätigt und bekräftigt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen sind,  nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0