Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Sach- und Rechtslage:

Am 11.04. 1995 hat die Gemeindevertretung Holthusen den Entwurf o.g. Satzung beschlossen.

Am 24.10.1996 wurde die Genehmigung mit Verfügungen, Maßgaben und Hinweisen erteilt , ohne daß diese abgearbeitet wurden, demzufolge wurde die Satzung auch nicht in Kraft gesetzt.

Seitens der Projektgesellschaft Bauvorhaben Holthusen GbR liegt ein Antrag auf Aufhebung der Satzung vor ( Anlage ) . Da kein erkennbares Interesse an der Fortführung und Realisierung des V  und E-Planes  Nr. 1 besteht in der Form der Genehmigung vom  24.10.1996, wird empfohlen einer Aufhebung zuzustimmen . Damit ist das Gebiet künftig nach § 34 BauGB zu beurteilen .

Der Flächennutzungsplan setzt das Gebiet als Mischgebiet fest.

 

 

Beschluss:

1.                   Der V und E – Plan Nr. 1 “ Schmiedestraße 10, 10 A und 13”  der Gemeinde Holthusen wird

aufgehoben . ( Gebiet als Anlage )

 

2.         Der Beschluß ist bekannt zu machen .