Sitzung: 12.02.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/076
Sach- und Rechtslage:
Am 11.04. 1995 hat die Gemeindevertretung Holthusen den
Entwurf o.g. Satzung beschlossen.
Am 24.10.1996 wurde die Genehmigung mit Verfügungen, Maßgaben
und Hinweisen erteilt , ohne daß diese abgearbeitet wurden, demzufolge wurde
die Satzung auch nicht in Kraft gesetzt.
Seitens der Projektgesellschaft Bauvorhaben Holthusen
GbR liegt ein Antrag auf Aufhebung der Satzung vor ( Anlage ) . Da kein erkennbares
Interesse an der Fortführung und Realisierung des V und E-Planes
Nr. 1 besteht in der Form der Genehmigung vom 24.10.1996, wird empfohlen einer Aufhebung
zuzustimmen . Damit ist das Gebiet künftig nach § 34 BauGB zu beurteilen .
Der Flächennutzungsplan setzt das Gebiet als Mischgebiet
fest.
Beschluss:
1.
Der V und E – Plan Nr. 1 “ Schmiedestraße 10, 10 A und 13” der Gemeinde Holthusen wird
aufgehoben . ( Gebiet als
Anlage )
2. Der
Beschluß ist bekannt zu machen .