Sitzung: 21.03.2011 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2011/AMT/158
Sach- und Rechtslage:
Gemäß Kap.3.1.2 Landesraumentwicklungsprogramm
M-V (LEP M-V) unterliegen Gemeinden, die Stadt-Umland-Räumen zugeordnet sind,
einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Dieses gilt für Planungen,
Vorhaben und Maßnahmen mit Auswirkungen für andere Gemeinden im
Stadt-Umland-Raum. Das Abstimmungsergebnis ist in Text und Karte zu
dokumentieren und durch Selbstbindung der Städte und Gemeinden als
Entwicklungsrahmen für einen Zeithorizont von ca. zehn Jahren zur
Verbindlichkeit zu bringen.
Danach unterliegen auch die Gemeinden der
Stadt-Umland-Raumes Schwerin diesem Kooperationsgebot. Im Rahmen mehrer Stadt-Umland-Dialogrunden
wurden bereits prioritäre Handlungsfehler und Maßnahmen mit überörtlichem Bezug
diskutiert und abgestimmt. Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses und
weitere Vorschläge wurden im „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“
dokumentiert.
Der Rahmenplan soll mit Unterzeichnung einer
interkommunalen Kooperationsvereinbarung durch die Oberbürgermeisterin der
Landeshauptstadt Schwerin und die Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister der
Umlandgemeinden des Stadt-Umland-Raumes Schwerin zur Verbindlichkeit gebracht
und so in die weitere Umsetzungsphase überführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage
beigefügte Stellungnahme des Amtes Stralendorf zum Entwurf des Rahmenplans für
den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020.
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 25
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon stimmberechtigt: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0