Sitzung: 21.03.2011 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2011/AMT/157
Sach- und Rechtslage:
Am 04.09.2011 finden die Landtags-,
Kreistags- und Landratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt, außerdem wird
der neue Name unseres Landkreises bestimmt. Im Jahr 2013 findet die Wahl zum
Bundestag statt und 2014 werden die Kommunalwahlen durchgeführt.
Gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes über
die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz –
LKWG M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) ist für amtsangehörige
Gemeinden der Amtsvorsteher die Gemeindewahlbehörde.
Entsprechend § 7 Abs. 3 LKWG M-V dürfen Bewerberinnen oder Bewerber nicht Mitglied der
Wahlorganisation sein. Dies wäre bei
den kommenden Kommunalwahlen der Fall. Somit hat der Amtsausschuss im
Verhinderungsfall eine Person zum Wahlleiter zu wählen. Der Wahlleiter ist
solange im Amt bis das Amt neu besetzt wird. Bei Angelegenheiten der
vergangenen Kommunalwahlen zum Beispiel bei Rücktritt eines Mandatsträgers ist
bei in Krafttreten des Beschlusses der neu berufene Wahlleiter zuständig.
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf wählt
Frau Petra Schröder zur Wahlleiterin und stellvertretend Frau Katrin Oldorf.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 25
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0