Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Am 04.09.2011 finden die Landtags-, Kreistags- und Landratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt, außerdem wird der neue Name unseres Landkreises bestimmt. Im Jahr 2013 findet die Wahl zum Bundestag statt und 2014 werden die Kommunalwahlen durchgeführt.

Gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) ist für amtsangehörige Gemeinden der Amtsvorsteher die Gemeindewahlbehörde.

 

Entsprechend § 7 Abs. 3 LKWG M-V dürfen Bewerberinnen oder Bewerber nicht Mitglied der Wahlorganisation sein. Dies wäre bei den kommenden Kommunalwahlen der Fall. Somit hat der Amtsausschuss im Verhinderungsfall eine Person zum Wahlleiter zu wählen. Der Wahlleiter ist solange im Amt bis das Amt neu besetzt wird. Bei Angelegenheiten der vergangenen Kommunalwahlen zum Beispiel bei Rücktritt eines Mandatsträgers ist bei in Krafttreten des Beschlusses der neu berufene Wahlleiter zuständig.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf wählt Frau Petra Schröder zur Wahlleiterin und stellvertretend Frau Katrin Oldorf.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           25

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           14

Davon stimmberechtigt:                                      14

Ja-Stimmen:                                                      14

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0