Sitzung: 21.03.2011 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Sach- und Rechtslage:
Zur Klärung von Personalangelegenheiten, bei
denen zwischen Arbeitsgeber- und Arbeitnehmerseite keine Einigung erzielt
werden kann, ist die Bildung einer Einigungsstelle nach § 63
Personalvertretungsgesetz M-V notwendig. Die Einigungsstelle besteht aus je 3
Beisitzern, die von der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung
bestellt werden und einem unparteiischen Vorsitzenden.
Als Vorsitzender konnte Herr Dr. Kronisch,
Präsident des Verwaltungsgerichtes Schwerin gewonnen werden.
Es wird vorgeschlagen, als Beisitzer für die
Arbeitgeberseite zu berufen:
Wissel,
Bodo - Amtsvorsteher
Lischtschenko,
Peter - Leitender Verwaltungsbeamter
Schmitz,
Michael - Vertreter des Kommunalen Arbeitgeberverbandes.
Als Ersatzmitglied wird vorgeschlagen:
Borgwardt,
Sven - Fachdienstleiter
II.
Thede,
Nadja Fachdienstleiterin
III.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, als Beisitzer der
Einigungsstelle für die Arbeitgeberseite zu benennen:
Wissel,
Bodo - Amtsvorsteher
Lischtschenko,
Peter - Leitender Verwaltungsbeamter
Schmitz,
Michael - Vertreter des KAV
und als Ersatzmitglied
Borgwardt,
Sven - Fachdienstleiter II
Thede,
Nadja Fachdienstleiterin
III.
Finanzielle Auswirkungen
Der Vorsitzende der Einigungsstelle erhält für die Behandlung jedes Einzelfalles eine Entschädigungspauschale von 102,50 €.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 25
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon stimmberechtigt: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0