Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sach- und Rechtslage:

Mit einer Ergänzungssatzung kann die Gemeinde einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Notwendige Randbedingung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist, dass die angrenzende Bebauung als prägender Rahmen hinreichend konkret für eine ergänzende Bebauung ist. Da es sich bei den Flächen innerhalb des Geltungsbereichs einer Ergänzungssatzung um bisherige Außenbereichsflächen handelt, schafft die Ergänzungssatzung hier erstmalig Baurecht. Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung dient dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich um einzelne Grundstücke an geeigneten Stellen geringfügig zu erweitern und dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden. Diese Satzung dient nicht dazu, neue Baugebiete am Ortsrand zu entwickeln, dieses ist der Bebauungsplanung vorbehalten.

 

Die Kosten für das Planverfahren sowie seiner Durchführung trägt der Eigentümer.

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt für die westlich der Rogahner Str. gelegene Grünlandfläche Gemarkung Wittenförden, Flur 2, Flurstücke 310/7 und 310/12 in Verlängerung des Wohnhauses Rabenhornstraße Nr. 4 eine Ergänzungssatzung „Rogahner Straße.“ nach § 34  Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen aus dem in der Sach- und Rechtslage dargestellten Grund.

 

2.      Die Abgrenzung des Satzungsgebietes ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Planskizze.

3.      Der Aufstellungsbeschluss ist örtsüblich bekannt zu machen, der Landkreis Ludwigslust ist zu informieren.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für das Planverfahren sowie seiner Durchführung trägt der Eigentümer.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen sind,  nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0