Sitzung: 14.03.2011 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2011/WIT/344
Sach- und Rechtslage:
Mit einer
Ergänzungssatzung kann die Gemeinde einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in
die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Notwendige Randbedingung
für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist, dass die angrenzende
Bebauung als prägender Rahmen hinreichend konkret für eine ergänzende Bebauung
ist. Da es sich bei den Flächen innerhalb des Geltungsbereichs einer
Ergänzungssatzung um bisherige Außenbereichsflächen handelt, schafft die
Ergänzungssatzung hier erstmalig Baurecht. Die Aufstellung einer
Ergänzungssatzung dient dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten
Innenbereichs zum Außenbereich um einzelne Grundstücke an geeigneten Stellen
geringfügig zu erweitern und dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden.
Diese Satzung dient nicht dazu, neue Baugebiete am Ortsrand zu entwickeln,
dieses ist der Bebauungsplanung vorbehalten.
Die Kosten
für das Planverfahren sowie seiner Durchführung trägt der Eigentümer.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
beschließt für die westlich der Rogahner Str. gelegene Grünlandfläche Gemarkung
Wittenförden, Flur 2, Flurstücke 310/7 und 310/12 in Verlängerung des
Wohnhauses Rabenhornstraße Nr. 4 eine Ergänzungssatzung „Rogahner Straße.“ nach
§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen aus dem in der Sach- und
Rechtslage dargestellten Grund.
2. Die Abgrenzung des Satzungsgebietes ergibt sich aus der als
Anlage beigefügten Planskizze.
3. Der
Aufstellungsbeschluss ist örtsüblich bekannt zu machen, der Landkreis
Ludwigslust ist zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für das Planverfahren sowie seiner Durchführung trägt der Eigentümer.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0