Sitzung: 14.03.2011 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2011/WIT/343
Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 2009, ist noch unter der vorherigen
Gemeindevertretung, mit der schrittweisen Sanierung des Wirtschaftsgebäudes am
alten Sportplatz begonnen worden.
Die Rechnung für die im letzten Jahr in Auftrag
gegebene Sanierung des Daches sollte
gemäß Angebot 9.035,32 EUR betragen. Die tatsächliche Rechnung in 2011 betrug
9.321,62 EUR, da zusätzliche Ausgaben für den Einbau der Deckenisolierung für
das WC und den Gemeindearbeiterbereich gewünscht worden waren. Bei der
Haushaltsplanung 2010 und später auch für 2011, waren für diesen Teil der
Maßnahme jedoch nur noch 3007,31 EUR haushaltsmäßig verfügbar. Es hätte im
Regelfall vor Auftragserteilung eine Planansatzänderung bzw. ein Beschluss,
nach Vorbereitung durch das Amt, von Seiten der Gemeinde herbeigeführt werden
müssen.
In der Haushaltsstelle 5600.9400 wird der
Haushaltsrest aus 2010 in Höhe von 3.007,31 EUR übernommen. Die 5.000,00 EUR
Planansatz in 2011 sind für die Sanierung der Sanitäranlagen geplant. Somit ist
es notwendig, eine Ausgabe in Höhe des Fehlbetrages von 6.314,31 EUR zu
beschließen.
Es handelt sich hierbei gemäß § 52
Kommunalverfassung M-V um eine überplanmäßige Ausgabe, dessen Voraussetzungen
als gegeben angenommen werden. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mittel der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
die überplanmäßige Ausgabe für das Sportplatzgebäude für das Haushaltsjahr 2011
in Höhe von 6.314,31 EUR.
Finanzielle Auswirkungen
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 6.314,31 EUR
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0