Sitzung: 08.02.2011 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 2011/HOL/336
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Auf dem Flurstück 73/1, Flur 2(alte
Bezeichnung), Gemarkung Holthusen, welches nach Abschluss des
Bodenordnungsverfahren Holthusen der Landesforst Mecklenburg Vorpommern
zugeordnet wurde, soll eine Erstaufforstung in der Größe von 3,8 ha erfolgen.
Das ehemalige Flurstück 73/1, Flur 2
ist Bestandteil des neuen Flurstückes 74, Flur 7 der Gemarkung Holthusen und
befindet sich in der Verwaltung des Forstamtes Friedrichsmoor, das zur
Erstaufforstung um das Einvernehmen der Gemeinde bittet.
Geplant ist die Erstaufforstung aus einer
Mischung verschiedener Laubbaumarten.
An der zur Wohnbebauung liegenden
Außenkante erfolgt ein mehrstufiger Aufbau des Waldrandes:
ab Grundstücksgrenze 10 – 15 m
Krautsaum, anschließend 10 – 15 m Büsche bzw. Sträucher, so dass der Abstand
zwischen tatsächlicher Baumpflanzung und den anliegenden Grundstücken ca. 25 m
beträgt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage das gemeindliche Einvernehmen zur
Erstaufforstung in der Größe von 3,8 ha in der Gemarkung Holthusen, Flur 7,
Flurstück 74 zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V erklärt Herr Porath sich als Mitglied der Gemeindevertretung
befangen und ist somit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: --
Stimmenenthaltungen: --
Ungültige Stimmen: --