Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen baut eine Mehrzweckhalle auf dem Freizeitplatz am Mittelweg.

Im Zuge der Vorbereitung der Ausschreibung wurde mit dem Planer und dem Ausschuss Schule, Soziales, Jugend, Kultur und Sport (im Beisein aller Gemeindevertreter und des SFV-Vorstandes) das Thema Ausstattung besprochen. Um von Anfang an eine gute Hallenauslastung zu befördern, ist es sinnvoll möglichst schon in diesem Jahr die Beschaffung einer Sportgerätegrundausstattung abzusichern.

Geplant ist folgende Ausstattung:

 

1. für Basketball:          2 schwenkbare Wandgerüste inkl. Zielbrett, Korb, Netz, Betätigungsstange,          2 Schrauben- und Montagesatz

                                    ca. 1.100,00 €

2. für Handball:             2 Tore, Netze, 2 Bodenbefestigung, 2 Bodenplatten für Befestigung,

                                    Transportwagen

                                    ca. 1.800,00 €

3. für Volleyball:           Pfosten, Turniernetz, Glasfieberantennen

                                    ca. 800,00 €

4. für Badminton:          Netz, Spindelspannvorrichtung, 3 Unterstützungspfosten, 3 Gummi-                     Aufstandsfläche

                                    ca. 500,00 €

5. Sonstiges:                Wandablage Pfosten, Netzaufwickelbügel, Netz-Wandhaken,                               Hallenschonbeläge, Transportwagen, Niedersprungmatten

                                    ca. 18.800,00 €

6. Montage:                  ca. 4.500,00 €

7. Küchenzeile:             ca. 2.500,00 €

Gesamt:                       ca. 30.000,00 €

 

Das Vorhaben Ausstattung wurde auf der Sitzung der LAG LEADER SWM am 18.01.2011 angesprochen. Eine Entscheidung wird die LAG erst nach Vorlage eines entsprechenden Antrages (Abgabetermin 04.03.2011) bei der nächsten Sitzung fällen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt,

1.         den in der Sach- und Rechtslage dargestellten Umfang der Grundausstattung      i.H.v. 30.000,00 €.

2.         die Bürgermeisterin zu beauftragen, Fördermittel zu akquirieren.

3.         die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Ausschreibung durchzuführen, sobald die Finanzierung gesichert ist.

 

Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sach- und Rechtslage

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                 5

Davon stimmberechtigt:                                                             5

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           --

Stimmenenthaltungen:                                                               --

Ungültige Stimmen:                                                                   --