Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

Für das Haushaltsjahr 2010 wurden die Stromkosten und Instandhaltungskosten für die Straßenbeleuchtung i.H.v. 1.860,00 € überschritten.

 

Die Kosten i.H.v. 1.860,00 € sind überplanmäßige Ausgaben, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen werden als gegeben angenommen.

Die Deckung erfolgt aus Mitteln der HH-Stellen 1.670.510. und 1.670.540.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.860,00 €.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0