Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Wehrführer der FFw Holthusen, Kamerad Daniel Tepp, tritt aus persönlichen Gründen mit Wirkung vom 13.01.2011 von seiner Funktion als Wehrführer zurück. Gemäß § 33 Landesbeamtengesetz wurde er aus dem Ehrenbeamtenverhältnis durch die Bürgermeisterin abberufen.

 

Es ist geplant, den Kameraden Stefan Reichert kommissarisch als Wehrführer bis zum 31.01.2013 durch die Bürgermeisterin zu berufen. Er verpflichtet sich dabei an den für das Amt erforderlichen Lehrgängen teilzunehmen.

 

Gemäß § 129 Landesbeamtengesetz M-V ist der Kamerad Stefan Reichert mit Dienstbeginn als Wehrführer für die Dauer der kommissarischen Besetzung der Funktion des Wehrführers zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen bestätigt die kommissarische Besetzung der Funktion des Wehrführers durch den Kameraden Stefan Reichert in der Freiwilligen Feuerwehr Holthusen. Für die Dauer der Dienstzeit ist er zum Ehrenbeamten zu ernennen gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V.

 

Finanzielle Auswirkungen

HH-Mittel sind entsprechend eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                 5

Davon stimmberechtigt:                                                             5

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           --

Stimmenenthaltungen:                                                               --

Ungültige Stimmen:                                                                   --