Sitzung: 08.02.2011 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2011/HOL/332
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Wehrführer der FFw Holthusen, Kamerad Daniel Tepp, tritt aus
persönlichen Gründen mit Wirkung vom 13.01.2011 von seiner Funktion als
Wehrführer zurück. Gemäß § 33
Landesbeamtengesetz wurde er aus dem Ehrenbeamtenverhältnis durch die
Bürgermeisterin abberufen.
Es ist geplant, den Kameraden Stefan
Reichert kommissarisch als Wehrführer bis zum 31.01.2013 durch die
Bürgermeisterin zu berufen. Er verpflichtet sich dabei an den für das Amt
erforderlichen Lehrgängen teilzunehmen.
Gemäß § 129 Landesbeamtengesetz M-V
ist der Kamerad Stefan Reichert mit Dienstbeginn als Wehrführer für die Dauer
der kommissarischen Besetzung der Funktion des Wehrführers zum Ehrenbeamten zu
ernennen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen
bestätigt die kommissarische Besetzung der Funktion des Wehrführers durch den
Kameraden Stefan Reichert in der Freiwilligen Feuerwehr Holthusen. Für die
Dauer der Dienstzeit ist er zum Ehrenbeamten zu ernennen gemäß § 12 Abs. 1
BrSchG M-V.
Finanzielle Auswirkungen
HH-Mittel sind entsprechend eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes
M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: --
Stimmenenthaltungen: --
Ungültige Stimmen: --