Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Wittenförden sind Mehrkosten für die Haltung von Fahrzeugen aufgetreten. Diese Ausgaben waren nicht vorhersehbar. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 5.300,00 EURO.

 

Die Kosten in Höhe von 5.300,00 EURO sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 1.63000.55000. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage. Die überplanmäßige Ausgabe für die Haltung von Fahrzeugen i.H. von 5.300,00 EURO.

 

Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sach- und Rechtslage

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0