Sitzung: 20.12.2010 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2010/WIT/340
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde Wittenförden sind
Mehrkosten für die Haltung von Fahrzeugen aufgetreten. Diese Ausgaben waren
nicht vorhersehbar. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 5.300,00 EURO.
Die Kosten in Höhe von 5.300,00 EURO
sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltsstelle 1.63000.55000. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln
der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage. Die überplanmäßige Ausgabe für die
Haltung von Fahrzeugen i.H. von 5.300,00 EURO.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Sach- und Rechtslage
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0