Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Sach- und Rechtslage:

Für das Haushaltsjahr 2010 wurden die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung i.H.v. 1.600,00 € und Instandhaltungskosten für Straßen, Wege, Plätze i.H.v. 8.500,00 € überschritten.

 

Die Kosten i.H.v. 10.100,00 € sind überplanmäßige Ausgaben, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen werden als gegeben angenommen.

Die Deckung erfolgt aus Mitteln der HH-Stellen 1.670.540. und 1.630.510.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10.100,00 €.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0