Sitzung: 20.12.2010 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2010/WIT/339
Sach- und Rechtslage:
Für das Haushaltsjahr 2010 wurden die Stromkosten
für die Straßenbeleuchtung i.H.v. 1.600,00 € und Instandhaltungskosten für
Straßen, Wege, Plätze i.H.v. 8.500,00 € überschritten.
Die Kosten i.H.v. 10.100,00 € sind überplanmäßige
Ausgaben, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhersehbar und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen werden
als gegeben angenommen.
Die Deckung erfolgt aus Mitteln der HH-Stellen 1.670.540. und 1.630.510.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10.100,00 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0