Sitzung: 20.12.2010 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2010/WIT/330
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
ist es notwendig kommunale Abgabensätze in bestimmten Abständen neu zu
kalkulieren und die Satzungen zur Erhebung der Gebühren dementsprechend zu
ändern.
Vorliegend wurden von Seiten des
Amtes unter Berücksichtigung der Veränderungen der vergangenen 3 Jahre die
Gebührensätze neu kalkuliert.
Der bisherige Gebührensatz in Höhe
von 6,67 € erhöht sich auf 6,68 €.
Die Änderungssatzung und die
Kalkulation für die Gemeinde Wittenförden sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
in der Anlage beigefügte „2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Wittenförden über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude“.
Finanzielle Auswirkungen
lt. Satzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0