Sitzung: 09.03.2000 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sach-
und Rechtslage:
Gemäß §
36 Abs. 1 Gerichtsverfasssungsgesetz (
GVG ) muß jede Gemeinde alle 4 Jahre
eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellen. Dazu wurde vom Präsidenten
des Landgerichts Schwerin die erforderliche Anzahl der Haupt - und
Hilfsschöffen für die Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust bestimmt.
Die
Gemeinde Warsow hat nach diesem Erlaß 1
Vorschlag zu wählen .
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Warsow beschließt als Vorschlag für die Schöffenwahl folgenden
Kandidaten
Frau Heike
Lemcke
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen : 0