Sitzung: 09.12.2010 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2010/STR/405
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens wird die
Grenze zwischen den Gemarkungen Kothendorf und Warsow und Stralendorf geändert.
Es besteht die Möglichkeit, die Feststellung im
Wege der Sonderung durchzuführen. Mit dem Verfahren geht einher, dass für alle
betroffenen Flächen für die Ausgleichszahlungen ein generalisierter Mittelwert
angesetzt wird, dieser beträgt 0,20 €/m². Die Ermittlung des generalisierten
Mittelwertes durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg ergibt sich aus Anlage 1. Es wird empfohlen, die dafür
erforderliche Festlegung der neuen Grenze im Wege einer Sonderung
durchzuführen, da dies nicht mit zusätzlichen Vermessungskosten einhergeht.
Dabei verkleinert sich in der Flur 3 das
Flurstück 215 um 159 m², Flurstück 179 um 12 m², Flurstück 216 um 1 m² und in
der Flur 1 das Flurstück 276 um 8.148 m² und vergrößert sich in der Flur 3 das
Flurstück 217 um 44 m², Flurstück 165 um 1318 m², Flurstück 155 um 85 m² und
Flurstück 214 um 1203 m² und in der Flur 1 das Flurstück 275 um 3.377 m².
Daraus ergibt sich für den Ausgleich eine Einnahme von 1.664,00 € für 8.320 m²
Flächenabgabe und eine Ausgabe von 1185,40 € für 5.927 m² Flächenzuwachs,
mithin insgesamt eine Einnahme in Höhe von 478, 60 €, die Berechnung des
Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist in der
Anlage 2 ersichtlich.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt,
welches das Verfahren durchführt, bittet um Beratung und Beschlussfassung zum
Verfahren der Sonderung und der damit verbundenen Verwendung des
generalisierten Mittelwertes.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stralendorf beschließt, die
Festlegung der neuen Gemarkungsgrenze zwischen Stralendorf und Kothendorf bzw.
Warsow im Wege der Sonderung und erforderlichen Flächenausgleich aufgrund des
durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
ermittelten generalisierten Mittelwertes in Höhe von von 0,20 €/m² durchzuführen, wobei sich durch eine
Verkleinerung des Gemeindegebiete um 2.393 m² eine Einnahme in Höhe von 478,60
€ ergibt.
Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Einnahme in Höhe von 478,60 €.
Anlage 1:
Anlage 2:
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0