Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens wird die Grenze zwischen den Gemarkungen Kothendorf und Warsow und Stralendorf geändert.

Es besteht die Möglichkeit, die Feststellung im Wege der Sonderung durchzuführen. Mit dem Verfahren geht einher, dass für alle betroffenen Flächen für die Ausgleichszahlungen ein generalisierter Mittelwert angesetzt wird, dieser beträgt 0,20 €/m². Die Ermittlung des generalisierten Mittelwertes durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ergibt sich aus Anlage 1. Es wird empfohlen, die dafür erforderliche Festlegung der neuen Grenze im Wege einer Sonderung durchzuführen, da dies nicht mit zusätzlichen Vermessungskosten einhergeht.

Dabei verkleinert sich in der Flur 3 das Flurstück 215 um 159 m², Flurstück 179 um 12 m², Flurstück 216 um 1 m² und in der Flur 1 das Flurstück 276 um 8.148 m² und vergrößert sich in der Flur 3 das Flurstück 217 um 44 m², Flurstück 165 um 1318 m², Flurstück 155 um 85 m² und Flurstück 214 um 1203 m² und in der Flur 1 das Flurstück 275 um 3.377 m². Daraus ergibt sich für den Ausgleich eine Einnahme von 1.664,00 € für 8.320 m² Flächenabgabe und eine Ausgabe von 1185,40 € für 5.927 m² Flächenzuwachs, mithin insgesamt eine Einnahme in Höhe von 478, 60 €, die Berechnung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist in der Anlage 2 ersichtlich.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, welches das Verfahren durchführt, bittet um Beratung und Beschlussfassung zum Verfahren der Sonderung und der damit verbundenen Verwendung des generalisierten Mittelwertes.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Stralendorf beschließt, die Festlegung der neuen Gemarkungsgrenze zwischen Stralendorf und Kothendorf bzw. Warsow im Wege der Sonderung und erforderlichen Flächenausgleich aufgrund des durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ermittelten generalisierten Mittelwertes in Höhe von von 0,20 €/m²  durchzuführen, wobei sich durch eine Verkleinerung des Gemeindegebiete um 2.393 m² eine Einnahme in Höhe von 478,60 € ergibt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Einmalige Einnahme in Höhe von 478,60 €.

Anlage 1:

Anlage 2:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0