Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Warsow wird zur Zeit ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt.

Im Rahmen des Verfahrens soll unter anderem die Gemeindegrenze zwischen Warsow und Stralendorf geändert werden. Es soll damit erreicht werden, dass die Gemeindegrenze in der Mitte des Grabens verläuft. Der Graben wurde Ende der 70-er Jahre ausgebaut und im Kataster nicht berichtigt. Betroffen sind die Flurstücke 217, 215, 179, 216, 165, 152/2 und 214 der Flur 3 und die Flurstücke 275, 276 der Flur 1 in der Gemarkung Stralendorf, deren Lage ist ersichtlich in Anlage 2. Die Lage des Grabens und damit der zukünftigen Gemarkungsgrenze ist in der Anlage 1 blau gekennzeichnet, die gegenwärtige Gemarkungsgrenze ist pink dargestellt.

Die Veränderung erfolgt im Wege des freiwilligen Landtausches durch Sonderung. Der Ausgleich für das abzugebende Land erfolgt in Geld.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, welches das Verfahren durchführt, bittet um Beratung und Beschlussfassung zum angedachten Verlauf der neuen Gemeindegrenze.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Stralendorf beschließt, dem neuen Verlauf der Gemeindegrenze entsprechend der Sachdarstellung und der Anlage zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

 

Es erfolgen Einnahmen durch Ausgleichszahlungen für das Land.

Anlage1:

 

Anlage 2:

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0