Sitzung: 09.12.2010 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2010/STR/404
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde Warsow wird zur Zeit ein
Bodenordnungsverfahren durchgeführt.
Im Rahmen des Verfahrens soll unter anderem die
Gemeindegrenze zwischen Warsow und Stralendorf geändert werden. Es soll damit
erreicht werden, dass die Gemeindegrenze in der Mitte des Grabens verläuft. Der
Graben wurde Ende der 70-er Jahre ausgebaut und im Kataster nicht berichtigt.
Betroffen sind die Flurstücke 217, 215, 179, 216, 165, 152/2 und 214 der Flur 3
und die Flurstücke 275, 276 der Flur 1 in der Gemarkung Stralendorf, deren Lage
ist ersichtlich in Anlage 2. Die Lage des Grabens und damit der zukünftigen
Gemarkungsgrenze ist in der Anlage 1 blau gekennzeichnet, die gegenwärtige
Gemarkungsgrenze ist pink dargestellt.
Die Veränderung erfolgt im Wege des freiwilligen
Landtausches durch Sonderung. Der Ausgleich für das abzugebende Land erfolgt in
Geld.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt,
welches das Verfahren durchführt, bittet um Beratung und Beschlussfassung zum
angedachten Verlauf der neuen Gemeindegrenze.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stralendorf beschließt, dem neuen
Verlauf der Gemeindegrenze entsprechend der Sachdarstellung und der Anlage
zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Es erfolgen Einnahmen durch Ausgleichszahlungen für das Land.
Anlage1:
Anlage 2:
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0