Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Sach- und Rechtslage:

Am 23.09.99 faßte die Gemeindevertretung Warsow den Aufstellungsbeschluss für o. g. Wohngebiet. Zwischenzeitlich fanden das Planungsgespräch mit dem Amt für Raumordnung und dem Ministerium für Arbeit und Bau statt sowie Beratungen mit der Kreisstraßenmeisterei und dem Bauausschuss der Gemeinde. Die gegebenen Hinweise wurden eingearbeitet, so dass nunmehr der vorgelegte Satzungsentwurf beschlossen werden kann.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Planzeichnung als Satzungsentwurf und billigt die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Warsow.

 

2. Die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Warsow und die Begründung werden zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

3. Die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 2 und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

  Frau Gisela Buller

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen :                                           0