Sitzung: 09.03.2000 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sach-
und Rechtslage:
Am
23.09.99 faßte die Gemeindevertretung Warsow den Aufstellungsbeschluss für o.
g. Wohngebiet. Zwischenzeitlich fanden das Planungsgespräch mit dem Amt für
Raumordnung und dem Ministerium für Arbeit und Bau statt sowie Beratungen mit
der Kreisstraßenmeisterei und dem Bauausschuss der Gemeinde. Die gegebenen
Hinweise wurden eingearbeitet, so dass nunmehr der vorgelegte Satzungsentwurf
beschlossen werden kann.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Planzeichnung als
Satzungsentwurf und billigt die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 der
Gemeinde Warsow.
2. Die
Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Warsow und
die Begründung werden zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
bestimmt.
3. Die
Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 2 und der Begründung sind
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die
Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4
Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau Gisela Buller
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen : 0