Sitzung: 06.12.2010 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2010/AMT/154
Sach- und Rechtslage:
Gemäß §§ 47, 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 144
Kommunalverfassung M-V ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des
neuen Haushaltsjahres zu beschließen.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den
Vermögenshaushalt entspricht der gesetzlich festgelegten Mindestzuführung in
Höhe der ordentlichen Tilgung der Kredite.
Die prozentuale Amtsumlage sinkt auf 13,04%.
Die weiteren Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses und des
Verwaltungsausschusses des Amtes Stralendorf beschließt der Amtsausschuss die
Haushaltssatzung 2011 mit Ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
gemäß den Festlegungen der Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 25
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 17
Davon stimmberechtigt: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0