Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß §§ 47, 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 144 Kommunalverfassung M-V ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zu beschließen.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt entspricht der gesetzlich festgelegten Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung der Kredite.

Die prozentuale Amtsumlage sinkt auf 13,04%.

Die weiteren Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses des Amtes Stralendorf beschließt der Amtsausschuss die Haushaltssatzung 2011 mit Ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

gemäß den Festlegungen der Haushaltssatzung

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           25

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         17

Davon stimmberechtigt:                                     17

Ja-Stimmen:                                                      17

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0