Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 6 Ja - Stimmen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die

Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf

das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über

die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die

Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen

aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung

und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der

Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich

bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den

Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 28.11.2001.

Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung

dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung

für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden

Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie

Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll mit

den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt auf Empfehlung des

Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2000, die über- und

außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2000 und bestätigt die

Entlastung des Bürgermeisters.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0