Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
In der
Haushaltsstelle 6300.95000 kam es aufgrund einer von nicht
vorhersehbaren
Rechnung zu einer Überschreitung von 73.037,40 DM
(Baumaßnahmen
zur Verbesserung der Infrastruktur) .Dies betraf die
Bezahlung
der Schlußrechnung der Fa. Gartenbau
Fink.
Da es
sich um Ausgabe des Vermögenshaushaltes
handelt, die gemäß
Hauptsatzung
außerhalb der Wertgrenzenentscheidung des
Bürgermeisters
liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über
diese
überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1
Kommunalverfassung
M-V sind über- und außerplanmäßige
Ausgaben nur
dann
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung
gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden
im
vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln
der
Allgemeinen Rücklage. Auf Grund der Eilentscheidung des
Bürgermeisters
zur Zahlung dieser Rechnung (siehe Anlage) ist auch die
Eilentscheidung
gem. § 39 Abs 3 S. 3 und 4 KV M-V von der
Gemeindevertretung
zu genehmigen .
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pampow genehmigt die Eilentscheidung des
Bürgermeisters
der Gemeinde vom 29.11.2001 zu Ausgaben aus der
Haushaltsstelle 63000.95000. Diese Entscheidung ist aufgrund des
Gesetzes
zur Beschleunigung von Zahlungen dringend notwendig gewesen.
Die
Gemeindevertretung Pampow beschließt die überplanmäßige
Ausgabe
von 73.037.40 DM .
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0