Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

           

In der Haushaltsstelle 6300.95000 kam es aufgrund einer von nicht

vorhersehbaren Rechnung zu einer Überschreitung von 73.037,40 DM

(Baumaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur) .Dies betraf die

Bezahlung der Schlußrechnung  der Fa. Gartenbau Fink.

Da es sich um  Ausgabe des Vermögenshaushaltes handelt, die gemäß

Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzenentscheidung des

Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über

diese überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1

Kommunalverfassung M-V sind  über- und außerplanmäßige Ausgaben nur

dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die

Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden

im vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln

der Allgemeinen Rücklage. Auf Grund der Eilentscheidung des

Bürgermeisters zur Zahlung dieser Rechnung (siehe Anlage) ist auch die

Eilentscheidung gem. § 39 Abs 3 S. 3 und 4  KV  M-V von der

Gemeindevertretung zu genehmigen .

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow genehmigt die Eilentscheidung des

Bürgermeisters der Gemeinde vom 29.11.2001 zu Ausgaben aus der

Haushaltsstelle   63000.95000. Diese Entscheidung ist aufgrund des

Gesetzes zur Beschleunigung von Zahlungen dringend notwendig gewesen.

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die überplanmäßige

Ausgabe von 73.037.40 DM .

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0