Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden hat für die Abwasserabgabe lt.

Abwasserabgabegesetz jährlich einen Gesamtbetrag für die Gemeinde an

den Landkreis / untere Naturschutzbehörde Ludwigslust, zu entrichten.

Um diesen Betrag auf die Abgabepflichtigen umzulegen, wird der

Gemeindevertretung empfohlen, beiliegende Satzung über die Abwälzung

der Abwasserabgabe für Kleineinleiter zu beschließen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt in ihrer Sitzung am

17.12.2001 vorliegende Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe

für Kleineinleiter. Die Satzung ist bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten in Höhe von 3255,- DM sind an den Landkreis

abzuführen.       Gesamteinnahmen 3255,- DM.

 

                        Haushaltsstelle: 81500.66200

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0

 

* Die Gemeinde zahlt Abwasserabgabe wo Wohnungen leer stehen und

  die nicht angeschlossen sind an das Abwassernetz. Evtl. Hof-Wandrum

  mit anzuschließen. Für Neu-Wandrum wird eine Kläranlage irgendwann

  notwendig sein.