Sitzung: 17.12.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Wittenförden hat für die Abwasserabgabe lt.
Abwasserabgabegesetz
jährlich einen Gesamtbetrag für die Gemeinde an
den
Landkreis / untere Naturschutzbehörde Ludwigslust, zu entrichten.
Um diesen
Betrag auf die Abgabepflichtigen umzulegen, wird der
Gemeindevertretung
empfohlen, beiliegende Satzung über die Abwälzung
der
Abwasserabgabe für Kleineinleiter zu beschließen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt in ihrer Sitzung am
17.12.2001
vorliegende Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe
für
Kleineinleiter. Die Satzung ist bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Gesamtkosten in Höhe von 3255,- DM sind an den Landkreis
abzuführen.
Gesamteinnahmen 3255,- DM.
Haushaltsstelle:
81500.66200
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon
stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0
* Die
Gemeinde zahlt Abwasserabgabe wo Wohnungen leer stehen und
die nicht angeschlossen sind an das
Abwassernetz. Evtl. Hof-Wandrum
mit anzuschließen. Für Neu-Wandrum wird eine
Kläranlage irgendwann
notwendig sein.