Sitzung: 17.12.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden hat für den Nordring die Umlage der
Erschließungsbeiträge
beschlossen. So wurde per
Gemeindevertreterbeschluß
das Kommunalunternehmen KUBUS beauftragt
eine
Ausarbeitung der Kostenrückerstattung für die Abwasserleitung,
Regenwasser-
und Erschließungsanlage für das Gewerbegebiet Nordring
zu
erarbeiten und deren Widerspruchsbearbeitung zu erstellen.
Die
Kosten für diese außerplanmäßige Ausgaben liegen bei
ca.
22.000,-DM. Die Höhe dieser Ausgabe liegt außerhalb der
Wertgrenzentscheidung
des Bürgermeisters. Daher muß von Seiten der
Gemeindevertretung
eine außerplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.
Nach § 52
S. 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur
dann
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung
gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden
im
vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus nicht
geplanten
Einnahmen aus Grundstücksverkäufen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt in die Haushaltsstelle
79100.9400
eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 22.000 DM zur
Deckung
der Ausgaben für das Kommunalunternehmen KUBUS
einzustellen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung,
während
der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter
einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon
stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0