Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Wittenförden hat für den Nordring die Umlage der

Erschließungsbeiträge beschlossen. So wurde per

Gemeindevertreterbeschluß das Kommunalunternehmen KUBUS beauftragt

eine Ausarbeitung der Kostenrückerstattung für die Abwasserleitung,

Regenwasser- und Erschließungsanlage für das Gewerbegebiet Nordring

zu erarbeiten und deren Widerspruchsbearbeitung zu erstellen.

Die Kosten für diese außerplanmäßige Ausgaben liegen bei

ca. 22.000,-DM. Die Höhe dieser Ausgabe liegt außerhalb der

Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters. Daher muß von Seiten der

Gemeindevertretung eine außerplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.

Nach § 52 S. 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur

dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die

Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden

im vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus nicht

geplanten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt in die Haushaltsstelle

79100.9400 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 22.000 DM zur

Deckung der Ausgaben für das Kommunalunternehmen KUBUS

einzustellen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung,

während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen

Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0