Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Überprüfung der Haushaltsstelle 4640 6720 hat ergeben, dass für das

Jahr 2001 Ausgaben von rund 32.200,00 DM entstehen, die von der

Gemeinde für die Kindertagesbetreuung außerhalb der Gemeinde bzw.

in Tagespflege übernommen werden müssen.

 

Mit Gesamtausgaben i.H.v.              32.200,00 DM

abzügl. dem Ansatz 2001              - 20.000,00 DM

entstehen Mehrausgaben i.H.v.     = 12.200,00 DM                Anlage 1

 

Die überplanmäßige Ausgabe ergibt sich aus dem steigenden Bedarf auf

Betreuung mit Rechtsanspruch. Der Bedarf erhöhte sich gleich im Februar

2001. Nach dem kurzzeitigen Rückgang in den Sommermonaten stieg der

Betreuungsbedarf wieder stark an.   Anlage 2

 

Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die

gemäß Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des

Bürgermeisters liegt, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über die

überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung

(KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig,

wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung

gewährleistet ist. Die  Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall erfüllt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle

90000.00100 (Grundsteuer B).

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und

Rechtsdarstellung die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 12.200,00 DM

für die Kindertagesbetreuung außerhalb der Gemeinde und in Tagespflege

( HHST 4640 6720 ).

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0