Sitzung: 17.12.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Überprüfung der Haushaltsstelle 4640 6720 hat ergeben, dass für das
Jahr 2001
Ausgaben von rund 32.200,00 DM entstehen, die von der
Gemeinde
für die Kindertagesbetreuung außerhalb der Gemeinde bzw.
in
Tagespflege übernommen werden müssen.
Mit
Gesamtausgaben i.H.v.
32.200,00 DM
abzügl.
dem Ansatz 2001 - 20.000,00
DM
entstehen
Mehrausgaben i.H.v. = 12.200,00
DM Anlage 1
Die
überplanmäßige Ausgabe ergibt sich aus dem steigenden Bedarf auf
Betreuung
mit Rechtsanspruch. Der Bedarf erhöhte sich gleich im Februar
2001.
Nach dem kurzzeitigen Rückgang in den Sommermonaten stieg der
Betreuungsbedarf
wieder stark an. Anlage 2
Da es
sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die
gemäß
Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des
Bürgermeisters
liegt, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über die
überplanmäßige
Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung
(KV) M-V
sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig,
wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet
ist. Die Voraussetzungen werden im
vorliegenden Fall erfüllt.
Die
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle
90000.00100
(Grundsteuer B).
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und
Rechtsdarstellung
die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 12.200,00 DM
für die
Kindertagesbetreuung außerhalb der Gemeinde und in Tagespflege
( HHST
4640 6720 ).
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon
stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0