Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Hauptausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung die Beibehaltung der

Zahlung des Begrüßungsgeldes für jedes in der Gemeinde geborene Kind.

Bisher wurden dafür je Kind 1.000,- DM gezahlt. Mit der Einführung des

Euro ab 01. Januar 2002 sollte die Zahlung durch den Umrechnungssatz

nicht nach unten korrigiert werden. Der Hauptausschuß unterbreitet der

Gemeindevertretung den Vorschlag, ab den 01.01.2002 das

Begrüßungsgeld auf 520,- Euro für jedes in der Gemeinde geborene Kind

festzusetzen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Zahlung des

Begrüßungsgeldes für jedes in der Gemeinde geborene Kind

ab 01. Januar 2002 in Höhe von 520,- Euro.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0