Sitzung: 17.12.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Hauptausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung die Beibehaltung der
Zahlung
des Begrüßungsgeldes für jedes in der Gemeinde geborene Kind.
Bisher
wurden dafür je Kind 1.000,- DM gezahlt. Mit der Einführung des
Euro ab
01. Januar 2002 sollte die Zahlung durch den Umrechnungssatz
nicht
nach unten korrigiert werden. Der Hauptausschuß unterbreitet der
Gemeindevertretung
den Vorschlag, ab den 01.01.2002 das
Begrüßungsgeld
auf 520,- Euro für jedes in der Gemeinde geborene Kind
festzusetzen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Zahlung des
Begrüßungsgeldes
für jedes in der Gemeinde geborene Kind
ab 01.
Januar 2002 in Höhe von 520,- Euro.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon
stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0