Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

In dem Rechtsstreit Walter Strube ./. Gemeinde Stralendorf hat das Landgericht Schwerin mit Urteil vom 07.11.2001 (Anlage) entschieden, dass die Beklagte verurteilt wird weitere 13.181,32 DM nebst 4 % Zinsen auf 18.181,32 DM seit dem 18.07.1997 bis zum 05.11.1999 und auf 13.181,32 DM seit dem 06.11.1999 zu zahlen. Nach Ansicht des Rechtsanwaltes der Gemeinde und des LVB des Amtes Stralendorf sind die Erfolgsaussichten bei einer Berufung wegen der ausführlichen und nicht wiederlegbaren Begründung des Landgerichtes eher unwahrscheinlich. Da es sich um eine Ausgabe des Vermögenshaushaltes handelt und diese gemäß Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig durch nicht geplante Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (Haushaltsstelle 880.340).

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 791.986 (Abwicklung Zaunbau) in Höhe von 12.000,- DM.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0