Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen.

Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt , ist es gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V  notwendig, einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.

Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungspflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2010 mit seinen Anlagen.
  2. Ferner beschließt die Gemeindevertretung, in der Haushaltstelle 3.61600.94000 (Bauausgaben Bodenordnungsverfahren) den bisherigen Ansatz von 25.000 EUR auf 58.700 EUR und in der Einnahmehaushaltstelle  3.61600.36100 (Einnahmen aus Fördermitteln Bodenordnungsverfahren) von 23.300 EUR auf 52.700 EUR zu erhöhen. Die Änderungen sind in den 1.Nachtragshaushalt unverzüglich einzuarbeiten. Die Deckung der Mehrausgaben von 4.300 EUR erfolgt aus zusätzlichen Mitteln der Allgemeinen Rücklage.

 

Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung bzw. aus zusätzlichen Mitteln der Allgemeinen Rücklage.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht dem Beschluss beigefügten begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0