Sitzung: 21.09.2010 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2010/HOL/326
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden
verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt
ständigen Änderungen unterworfen.
Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt
, ist es gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V notwendig, einen Nachtragshaushalt zu
beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.
Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung mit
ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.
Der 1. Nachtragshaushalt ist
genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des
Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2010 mit seinen Anlagen.
- Ferner
beschließt die Gemeindevertretung, in der Haushaltstelle 3.61600.94000
(Bauausgaben Bodenordnungsverfahren) den bisherigen Ansatz von 25.000 EUR
auf 58.700 EUR und in der Einnahmehaushaltstelle 3.61600.36100 (Einnahmen aus
Fördermitteln Bodenordnungsverfahren) von 23.300 EUR auf 52.700 EUR zu
erhöhen. Die Änderungen sind in den 1.Nachtragshaushalt unverzüglich
einzuarbeiten. Die Deckung der Mehrausgaben von 4.300 EUR erfolgt aus
zusätzlichen Mitteln der Allgemeinen Rücklage.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung bzw. aus zusätzlichen Mitteln der Allgemeinen Rücklage.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht dem Beschluss beigefügten
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0