Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Sach- und Rechtslage:

Parallel zur Bahnstrecke in Holthusen, von der Bahnhofstraße zum Buchholzer Weg, verläuft ein Weg „Beckers Drift“, der mit dem Verkehrszeichen Vz 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art - sowie dem Zusatzzeichen (Zz) - Landwirtschaftlicher Verkehr frei, ausgeschildert ist.

 

Der Weg wird jedoch von einigen Verkehrsteilnehmern trotz der Einschränkung häufig als Durchgangsweg genutzt. Dabei kam es schon mehrfach zu Beschädigungen an den anliegen Grundstücken. Nach unseren Informationen nutzen die landwirtschaftlichen Betriebe auf Grund der engen Zufahrt von der Bahnhofstraße kommend und aus logistischen Gründen ohnehin ausschließlich die Zufahrt über den Buchholzer Weg um ihre Flächen zu erreichen.

 

Die Gemeinde hat für diesen Weg eine neue Verkehrskonzeption erarbeitet, um für die Anlieger das Wohnumfeld zu verbessern. Dazu gehört die Sperrung des kompletten Durchgangsverkehrs am Ende der Wohnbebauung von der Bahnhofstraße kommend (durch Aufstellung eines Absperrpfostens), zwischen den Grundstücken der Fam. Schröder und Lembcke, für den motorisierten Verkehr. Fahrradfahrer und Fußgänger sollen den Weg ungehindert nutzen können. Vom Buchholzer Weg aus kommend soll das Vz 250 durch das Vz 357 – Sackgasse – ersetzt werden.

 

Der Weg wurde im Rahmen des BOV bereits mit einer Nutzungsbeschränkung versehen. Die Gemeinde möchte mit der geänderten Nutzungsbeschränkung die Verkehrsströme komplett über die öffentlichen Straßen leiten.

 

Hierbei handelt es sich um eine Teileinziehung der Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V, die vom Träger der Straßenbaulast bei der Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen ist.

 

Dazu ist ein förmliches Verfahren nach § 9 Straßen- und Wegegesetz (StrWG M-V) durchzuführen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beantragt die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens für den Weg „Beckers Drift“, der der Straßenbaulast der Gemeinde Holthusen unterliegt.

 

Dieser Weg soll für den Durchgangsverkehr durch Aufstellung eines Absperrpfostens am Ende der Wohnbebauung von der Bahnhofstraße kommend gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Sperrung vom Buchholzer Weg aus kommend ist für den landwirtschaftlichen Verkehr frei, das Vz Sackgasse ist neu aufzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen

ca. 300,00 Euro für die Beschaffung der Beschilderung.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   2

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0