Sitzung: 21.09.2010 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2
Vorlage: 2010/HOL/327
Sach- und Rechtslage:
Parallel zur Bahnstrecke in Holthusen, von der Bahnhofstraße zum Buchholzer Weg, verläuft ein Weg „Beckers Drift“, der mit dem Verkehrszeichen Vz 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art - sowie dem Zusatzzeichen (Zz) - Landwirtschaftlicher Verkehr frei, ausgeschildert ist.
Der Weg wird jedoch von einigen Verkehrsteilnehmern trotz der
Einschränkung häufig als Durchgangsweg genutzt. Dabei kam es schon mehrfach zu
Beschädigungen an den anliegen Grundstücken. Nach unseren Informationen nutzen
die landwirtschaftlichen Betriebe auf Grund der engen Zufahrt von der
Bahnhofstraße kommend und aus logistischen Gründen ohnehin ausschließlich die
Zufahrt über den Buchholzer Weg um ihre Flächen zu erreichen.
Die Gemeinde hat für diesen Weg eine
neue Verkehrskonzeption erarbeitet, um für die Anlieger das Wohnumfeld zu
verbessern. Dazu gehört die Sperrung des kompletten Durchgangsverkehrs am Ende
der Wohnbebauung von der Bahnhofstraße kommend (durch Aufstellung eines
Absperrpfostens), zwischen den Grundstücken der Fam. Schröder und Lembcke, für
den motorisierten Verkehr. Fahrradfahrer und Fußgänger sollen den Weg
ungehindert nutzen können. Vom Buchholzer Weg aus kommend soll das Vz 250 durch
das Vz 357 – Sackgasse – ersetzt werden.
Der Weg wurde im Rahmen des BOV
bereits mit einer Nutzungsbeschränkung versehen. Die Gemeinde möchte mit der
geänderten Nutzungsbeschränkung die Verkehrsströme komplett über die
öffentlichen Straßen leiten.
Hierbei handelt es sich um eine
Teileinziehung der Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V, die vom Träger
der Straßenbaulast bei der Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen ist.
Dazu ist ein förmliches Verfahren
nach § 9 Straßen- und Wegegesetz (StrWG M-V) durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beantragt die
Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens für den Weg „Beckers Drift“, der der
Straßenbaulast der Gemeinde Holthusen unterliegt.
Dieser Weg soll für den Durchgangsverkehr durch
Aufstellung eines Absperrpfostens am Ende der Wohnbebauung von der
Bahnhofstraße kommend gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Sperrung vom
Buchholzer Weg aus kommend ist für den landwirtschaftlichen Verkehr frei, das
Vz Sackgasse ist neu aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen
ca. 300,00 Euro für die Beschaffung der Beschilderung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0