Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
In der
Haushaltsstelle 1.6700.5100
Unterhaltung Straßenbeleuchtung
ist
der
Ansatz für das Haushaltsjahr 2001 mit 10.000,00 DM geplant worden.
Im Laufe
des Haushaltsjahres (II. Quartal) zeigte
es sich , daß die
Haushaltsstelle
für dringende anstehende "Grundinstandsetzung" nicht
ausreichte.
So erwies es sich als notwendig das Kabel neu zu verlegen in
der
Straße zum Sportplatz da über 18
Kabelbrüche dort vorhanden waren.
Für die
Büdnerstraße wurden, da der Investor zahlungsunfähig ist, 4
Lampen
gesetzt um die Baustraße zu beleuchten, in dem Gebiet wo
bereits
Häuser stehen. Ferner wurde da bereits bemängelt die
Ausleuchtung
der Einbindung Kreisstraße B 321 nahe
Sparkasse durch
Neusetzung
von Lampen verbessert. Die Straße "Am Kegel soll auch noch
in diesem
Jahr 4 neue Lampen erhalten , da die alten Lampen schon sehr
schadhaft
sind. Somit kommt es zur Überschreitung der HSt. von
30.000,00
DM. Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe
nach § 52 KV M-V
wurde als gegeben angenommen. Die Deckung dieser
überplanmäßigen
Ausgabe erfolgt durch nicht geplante Einnahmen für
Grundstücksverkäufe
Haushaltsstelle 880. 340 .
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pampow beschließt für die Haushaltstelle
1.6700 5100
eine überplanmäßige Ausgabe von 30.000,00 DM .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0
* Am
Steinweg 1 muß auch eine Lampe nachgerüstet werden, für nächstes
Jahr vormerken.