Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Mit
Beschluß Nr. 2001/PAM/176 vom 01.11.2001 hat die
Gemeindevertretung
den Aufstellungsbeschluß zu o.g. B- Plan
gefaßt,
dieser
Beschluß ist am 12.11.2001 bekannt gemacht worden.
Die
vorzeitige Bürgerbeteiligung ist noch durchzuführen. Nunmehr liegt der
Satzungsentwurf
vor . Auf Grund seines Umfanges wird er nicht als
Anlage
beigefügt, sondern vom Planungsbüro zur Sitzung ausführlich
erläutert.
Beschlußvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung akzeptiert die
Vorstellung der Vorlage
durch das Planungsbüro.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Pampow beschließt die
Planzeichnung als Satzungsentwurf
und billigt die Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde
Pampow.
3. Die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 11 der
Gemeinde Pampow und die Begründung
werden zur öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
bestimmt, einschließlich eines
Umweltberichtes .
4. Die Entwürfe der Planzeichnung des
Bebauungsplanes Nr. 11
und der Begründung sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten
Träger öffentlicher Belange sind von
der Auslegung zu benachrichtigen .
5. Die Träger öffentlicher Belange sind
nach § 4 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB am
Aufstellungsverfahren zu
beteiligen .
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0