Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluß Nr. 2001/PAM/176 vom 01.11.2001 hat die

Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluß zu  o.g. B- Plan gefaßt,

dieser Beschluß ist am 12.11.2001 bekannt gemacht worden.

Die vorzeitige Bürgerbeteiligung ist noch durchzuführen. Nunmehr liegt der

Satzungsentwurf vor . Auf Grund seines Umfanges wird er nicht als

Anlage beigefügt, sondern vom Planungsbüro zur Sitzung ausführlich

erläutert.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung akzeptiert die Vorstellung der Vorlage

            durch das Planungsbüro.

 

2.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die

            Planzeichnung als Satzungsentwurf und billigt die Begründung des

            Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Pampow.

 

3.         Die Entwürfe der Planzeichnung  des Bebauungsplanes Nr. 11 der

            Gemeinde Pampow und die Begründung werden zur öffentlichen

            Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt, einschließlich eines

            Umweltberichtes .

 

4.         Die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 11

            und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

            auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von

            der Auslegung zu benachrichtigen .

 

5.         Die Träger öffentlicher Belange sind nach  § 4 Abs. 1 BauGB in

            Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu

            beteiligen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0