Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Mit
Beschluß Nr. 2001 /PAM/132 vom 26.09.2001 hat die
Gemeindevertretung
den Aufstellungsbeschluß zu o.g. B - Plan gefaßt,
dieser
Beschluß ist am 22.10.2001 bekannt gemacht worden .
Die
vorzeitige Bürgerbeteiligung fand ebenfalls bereits statt. Auf Grund
seines
Umfanges wird er nicht als Anlage beigefügt, sondern vom
Planungsbüro
zur Sitzung ausführlich erläutert.
Beschlußvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung akzeptiert die
Vorstellung der Vorlage
durch das Planungsbüro.
2. Die Gemeindevertretung Pampow
beschließt die Planzeichnung
als Satzungsentwurf und billigt die
Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde
Pampow.
3. Die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 13
der
Gemeinde Pampow und die Begründung
werden zur öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs 2 BauGB bestimmt, einschließlich eines
Umweltberichtes.
4. Die Entwürfe der Planzeichnung des
Bebauungsplanes Nr. 13 und
der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten
Träger öffentlicher Belange sind von
der Auslegung zu benachrichtigen.
5. Die Träger öffentlicher Belange sind
nach § 4 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB am
Aufstellungsverfahren zu
beteiligen.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0