Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluß Nr. 2001 /PAM/132 vom 26.09.2001 hat die

Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluß zu o.g. B - Plan gefaßt,

dieser Beschluß ist am 22.10.2001 bekannt gemacht worden .

Die vorzeitige Bürgerbeteiligung fand ebenfalls bereits statt. Auf Grund

seines Umfanges wird er nicht als Anlage beigefügt, sondern vom

Planungsbüro zur Sitzung ausführlich erläutert.

 

Beschlußvorschlag:

 

1.         Die Gemeindevertretung akzeptiert die Vorstellung der Vorlage

            durch das Planungsbüro.

 

2.         Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die Planzeichnung

            als Satzungsentwurf und billigt die Begründung des

            Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Pampow.

 

3.         Die Entwürfe  der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 13 der

            Gemeinde Pampow und die Begründung werden zur öffentlichen

            Auslegung nach § 3  Abs 2 BauGB bestimmt, einschließlich eines

            Umweltberichtes.

 

4.         Die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 13 und

            der Begründung             sind nach § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich

            auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von

            der Auslegung zu benachrichtigen.

 

5.         Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB in

            Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu

            beteiligen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0