Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am  01.11.2001 faßte die Gemeindevertretung den Beschluß

Nr. 2001/PAM/182 zur gleichen Thematik. Auf Grund einer

Gebietsänderung ist der Beschluß nochmals zu fassen mit der gleichen

nachfolgenden Begründung. :

Das Hotel "Pampower Hof" wird seit längerer Zeit nicht mehr bewirtschaftet.

Es ist jedoch davon auszugehen, daß es , auf Grund der guten

Gebäudesubstanz, wieder einer entsprechenden Nutzung zugeführt wird.

Der in Aufstellung befindliche B - Plan Nr. 14 soll das Umfeld des

Gebäudes gestalten um die künftige Nutzung des Gebäudes nicht zu

gefährden. Diesem Anliegen soll auch die Veränderungssperre diesen.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Der Beschluß Nr. 2001/PAM/182 vom 01.11.2001 wird aufgehoben.

 

2.         Die Gemeindevertretung beschließt eine Veränderungssperre

            entsprechend § 16 Bau GB als Satzung für das in Anlage 1

            dargestellte Gebiet .

 

3.         Entsprechend § 14 BauGB dürfen :

            a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder

            bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

            b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von

            Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht

            genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht

            vorgenommen werden .

 

4.         Die Veränderungssperre ist entsprechend § 17 BauGB auf vorerst

            2 Jahre befristet .

 

5.         Der Beschluß ist bekannt zu machen .

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12        

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0