Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am 01.11.2001 faßte die Gemeindevertretung den
Beschluß
Nr.
2001/PAM/182 zur gleichen Thematik. Auf Grund einer
Gebietsänderung
ist der Beschluß nochmals zu fassen mit der gleichen
nachfolgenden
Begründung. :
Das Hotel
"Pampower Hof" wird seit längerer Zeit nicht mehr bewirtschaftet.
Es ist
jedoch davon auszugehen, daß es , auf Grund der guten
Gebäudesubstanz,
wieder einer entsprechenden Nutzung zugeführt wird.
Der in
Aufstellung befindliche B - Plan Nr. 14 soll das Umfeld des
Gebäudes
gestalten um die künftige Nutzung des Gebäudes nicht zu
gefährden.
Diesem Anliegen soll auch die Veränderungssperre diesen.
Beschlußvorschlag:
1. Der Beschluß Nr. 2001/PAM/182 vom
01.11.2001 wird aufgehoben.
2. Die Gemeindevertretung beschließt eine
Veränderungssperre
entsprechend § 16 Bau GB als Satzung
für das in Anlage 1
dargestellte Gebiet .
3. Entsprechend § 14 BauGB dürfen :
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB
nicht durchgeführt oder
bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden.
b) erhebliche oder wesentlich
wertsteigernde Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen,
deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht
vorgenommen werden .
4. Die Veränderungssperre ist entsprechend
§ 17 BauGB auf vorerst
2 Jahre befristet .
5. Der Beschluß ist bekannt zu machen .
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0