Sitzung: 12.12.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Nach § 61
Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeindevertretung die
Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters
zu entscheiden.
Verweigert
die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen
aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die
Entlastungist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich
mitzuteilen und
öffentlich
bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den
Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 28.11.2001. Der Bürgermeister unterliegt
lt. Kommunalverfassung bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24
KV M-V.
Er hat
die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten
anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll mit den
Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Warsow beschließt auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2000, die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2000 und bestätigt die Entlastung
der Bürgermeisterin.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau
Gisela Buller
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0