Sitzung: 10.12.2001 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/AMT/037
* Von
diesem Beschluß ist Herr Vollmerich laut § 24 Kommunalverfassung
M - V ausgeschlossen. Herr John übernimmt für
diesen Punkt die
Leitung der Sitzung.
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Nach §
144 Abs. 1 i. V. mit § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V
(KV M-V)
hat der Amtsausschuß die Jahresrechnung spätestens bis zum
31.12.
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und,
gleichzeitig
über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.
Verweigert
der Amtsausschuß die Entlastung oder spricht diese mit
Einschränkungen
aus, sind die Gründe anzugeben.
Der
Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61
Abs. 4 KV
M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und
öffentlich
bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch
den
Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 28.11.2001.
Der
Amtsvorsteher unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der
Entlastung
dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung
der
Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten
anwesenden
Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlußfassung
auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll mit
den
Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.
Beschlußvorschlag:
Der
Amtsausschuß des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses
die Jahresrechnung 2000, die über- und
außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2000 und bestätigt die
Entlastung
des Amtsvorstehers.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 23
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 21
Davon
stimmberechtigt: 20
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0