Beschluss: ungeändert beschlossen

* Von diesem Beschluß ist Herr Vollmerich laut § 24 Kommunalverfassung

  M - V ausgeschlossen. Herr John übernimmt für diesen Punkt die

  Leitung der Sitzung.

 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Nach § 144 Abs. 1 i. V. mit § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

(KV M-V) hat der Amtsausschuß die Jahresrechnung spätestens bis zum

31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und,

gleichzeitig über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.

Verweigert der Amtsausschuß die Entlastung oder spricht diese mit

Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben.

Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61

Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und

öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch

den Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 28.11.2001.

Der Amtsvorsteher unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der

Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung

der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten

anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie

Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll mit

den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.

 

Beschlußvorschlag:

Der Amtsausschuß des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des

Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2000, die über- und

außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2000 und bestätigt die

Entlastung des Amtsvorstehers.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           23

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           21

Davon stimmberechtigt:                                      20

Ja-Stimmen:                                                      20

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0