Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Schullastenbeiträge für die Grundschule Pampow erhöhten sich im Jahr 2000 von 1.349,40 DM je Schüler/Jahr auf 2.047,22 DM je Schüler/Jahr für das Jahr 2001. Die Schülerzahl der Gemeinde Warsow betrug in der GS Pampow im Schuljahr 1999/2000  31 hingegen im Schuljahr 2000/2001  28 Schüler.

 

Die Schullasten in der VHRS Stralendorf betrugen im Jahr 2000 1.099,37 DM und im Jahr 2001 1.338,46 DM. Die Schülerzahl aus der Gemeinde Warsow betrug in der VHRS Stralendorf im Schuljahr 1999/2000  45 hingegen im Schuljahr 2000/2001  48 Schüler.

 

Durch die Erhöhung der Schullasten bei beiden Schulen, aber auch der Änderung der Schülerzahlen an der VHRS Stralendorf (Wechsel vom Gymnasium) ergeben sich die unvorhergesehenen Ausgaben bei den Schullasten.

 

Die Schullasten, die nach außerhalb des Amtsbereiches zu zahlen sind, sind gar nicht planbar, weil Zuzüge auch innerhalb des Schuljahres erfolgen.

Nach gültiger Rechtssprechung gibt es im Schulgesetz M-V keine Regelung, wonach ein Schüler, der nach Wohnortwechsel nun eine für ihn nicht zuständige Schule besucht, diese zu verlassen hat. Ein Schulwechsel ist damit auch nur auf freiwilliger Basis möglich.

 

Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gem. Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.

Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die  Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall  erfüllt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die überplanmäßige Ausgabe von 27.500,00 DM (Ansatz 2001   97.500,00 DM auf 125.000,00 DM) für die Schullasten.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0