Sitzung: 12.12.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Schullastenbeiträge für die Grundschule Pampow erhöhten sich im Jahr 2000 von
1.349,40 DM je Schüler/Jahr auf 2.047,22 DM je Schüler/Jahr für das Jahr 2001.
Die Schülerzahl der Gemeinde Warsow betrug in der GS Pampow im Schuljahr
1999/2000 31 hingegen im Schuljahr
2000/2001 28 Schüler.
Die
Schullasten in der VHRS Stralendorf betrugen im Jahr 2000 1.099,37 DM und im
Jahr 2001 1.338,46 DM. Die Schülerzahl aus der Gemeinde Warsow betrug in der
VHRS Stralendorf im Schuljahr 1999/2000
45 hingegen im Schuljahr 2000/2001
48 Schüler.
Durch die
Erhöhung der Schullasten bei beiden Schulen, aber auch der Änderung der
Schülerzahlen an der VHRS Stralendorf (Wechsel vom Gymnasium) ergeben sich die
unvorhergesehenen Ausgaben bei den Schullasten.
Die
Schullasten, die nach außerhalb des Amtsbereiches zu zahlen sind, sind gar
nicht planbar, weil Zuzüge auch innerhalb des Schuljahres erfolgen.
Nach
gültiger Rechtssprechung gibt es im Schulgesetz M-V keine Regelung, wonach ein
Schüler, der nach Wohnortwechsel nun eine für ihn nicht zuständige Schule
besucht, diese zu verlassen hat. Ein Schulwechsel ist damit auch nur auf
freiwilliger Basis möglich.
Da es
sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gem.
Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, so
ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe
notwendig.
Nach § 52
S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur
dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Die Voraussetzungen werden im vorliegenden
Fall erfüllt.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die
überplanmäßige Ausgabe von 27.500,00 DM (Ansatz 2001 97.500,00 DM auf 125.000,00 DM) für die
Schullasten.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen: 0