Sitzung: 12.12.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am
06.09.2001 faßte die Gemeindevertretung den Aufstellungs-, Entwurfs- und
Auslegungsbeschluß für o.g. 1.Änderung des B - Planes Nr. 2.
Die
Veröffentlichung erfolgte am 05.10.2001 im Amtsblatt entsprechend Hauptsatzung
der Gemeinde. Die Auslegung erfolgte vom 15.10. bis 15.11.2001 .
Es gab
seitens der Bürger keine Hinweise oder Bedenken, ebensowenig wie
seitensLandratsamtes Ludwigslust, so daß sich eine Abwägung erübrigt.
Die
Änderung kann damit als Satzung beschlossen werden.
Der
Hinweis hinsichtlich der baugestalterischen Änderung bedingt kein gesondertes
Verfahren nach Rücksprache mit dem Ministerium für Bauwesen, Frau Röser, sodaß
die im Entwurfsbeschluß genannten Änderungen gemeinsam in Kraft gesetzt werden
können.
Beschlußvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die
1. Änderung des B -
Planes Nr. 2 der Gemeinde Warsow "An der
Mühlenbecker
Straße" entsprechend dem Entwurf vom 06.09.2001 als Satzung.
2. Die Änderungen sind entsprechend
Hauptsatzung im Amtsblatt
bekannt zu machen und in Kraft zu
setzen .
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0