Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 06.09.2001 faßte die Gemeindevertretung den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluß für o.g. 1.Änderung des B - Planes  Nr. 2.

Die Veröffentlichung erfolgte am 05.10.2001 im Amtsblatt entsprechend Hauptsatzung der Gemeinde. Die Auslegung erfolgte vom 15.10. bis  15.11.2001 .

Es gab seitens der Bürger keine Hinweise oder Bedenken, ebensowenig wie seitensLandratsamtes Ludwigslust, so daß sich eine Abwägung erübrigt.

Die Änderung kann damit als Satzung beschlossen werden.

Der Hinweis hinsichtlich der baugestalterischen Änderung bedingt kein gesondertes Verfahren nach Rücksprache mit dem Ministerium für Bauwesen, Frau Röser, sodaß die im Entwurfsbeschluß genannten Änderungen gemeinsam in Kraft gesetzt werden können.

 

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des B -

            Planes  Nr. 2 der Gemeinde Warsow "An der Mühlenbecker

            Straße"  entsprechend dem Entwurf vom 06.09.2001 als Satzung.

 

2.         Die Änderungen sind entsprechend Hauptsatzung im Amtsblatt

            bekannt zu machen und in Kraft zu setzen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9         

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           5

Davon stimmberechtigt:                                      5

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0