Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nach § 144 Abs. 1 i. V. mit § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat der Amtsausschuss die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden. Verweigert der Amtsausschuss die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu geben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 16.06.2010. Der derzeitige Amtsvorsteher und sein Vorgänger unterliegen, lt. Auskunft der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust, bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Der Amtsvorsteher hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen.

Das Rechnungsprüfungsprotokoll mit den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2009, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 und bestätigt die Entlastung des Amtsvorstehers.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           25

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           23

Davon stimmberechtigt:                                      21

Ja-Stimmen:                                                      21

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0