Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die 1. Änderung des F - Planes Warsow ist seit dem 04.08.2001 rechtskräftig .

Die parallel erfolgte Bearbeitung des B - Planes  "Sport und Freizeitanlage Warsow " zeigte einige Ungenauigkeiten des F - Planes im Bereich der alten Tierkörperverwertungsanlage auf, die sich im Genehmigungsverfahren behindernd auswirkten .

Das bezieht sich hierbei vor allem auf die Straßenführung in diesem Bereich, die Lage der Container (Umkleideräume, Dusche, WC usw.)

zu den im F - Plan gesetzten Grenzen des "Sondergebietes Sport" .

 

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die      Aufstellung der   2. Änderung des weiter geltenden F - Planes der

            Gemeinde Warsow .

 

2.         Die Änderung ist bekannt zu machen.

 

3.         Der Aufstellungsbeschluß ist dem Landratsamt Ludwigslust

            zuzuleiten .

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           5

Davon stimmberechtigt:                                      5

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0