Sitzung: 12.12.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die 1.
Änderung des F - Planes Warsow ist seit dem 04.08.2001 rechtskräftig .
Die
parallel erfolgte Bearbeitung des B - Planes
"Sport und Freizeitanlage Warsow " zeigte einige Ungenauigkeiten
des F - Planes im Bereich der alten Tierkörperverwertungsanlage auf, die sich
im Genehmigungsverfahren behindernd auswirkten .
Das
bezieht sich hierbei vor allem auf die Straßenführung in diesem Bereich, die
Lage der Container (Umkleideräume, Dusche, WC usw.)
zu den im
F - Plan gesetzten Grenzen des "Sondergebietes Sport" .
Beschlußvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Warsow beschließt die Aufstellung der
2. Änderung des weiter geltenden F -
Planes der
Gemeinde Warsow .
2. Die Änderung ist bekannt zu machen.
3. Der Aufstellungsbeschluß ist dem
Landratsamt Ludwigslust
zuzuleiten .
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0