Beschluss: zurückgestellt

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden beabsichtigt aus Kostengründen, ausgenommen der Sommermonate, die Straßenbeleuchtungsanlage in der Zeit von 0.30 Uhr bis 3.30 Uhr im gesamten Gemeindegebiet abzuschalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die ganzjährige Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 0.30 Uhr bis 3.30 Uhr, ausgenommen der Sommermonate.

 

Finanzielle Auswirkungen

Können nicht beziffert werden

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Die Beschlussvorlage wird vertagt und zur Beratung an den Bauausschuss übergeben.

Frau Froese wird gebeten der Gemeinde die Anzahl der vorhandenen Straßenbeleuchtung mitzuteilen.