Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden beabsichtigt aus
Kostengründen, ausgenommen der Sommermonate, die Straßenbeleuchtungsanlage in
der Zeit von 0.30 Uhr bis 3.30 Uhr im gesamten Gemeindegebiet abzuschalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die ganzjährige Abschaltung der Straßenbeleuchtung in
der Zeit von 0.30 Uhr bis 3.30 Uhr, ausgenommen der Sommermonate.
Finanzielle Auswirkungen
Können nicht beziffert werden
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Die Beschlussvorlage wird vertagt und zur Beratung an den Bauausschuss
übergeben.
Frau Froese wird gebeten der Gemeinde die Anzahl der vorhandenen
Straßenbeleuchtung mitzuteilen.