Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden beabsichtigt aus
Kostengründen die Straßenbeleuchtungsanlage in den Sommermonaten vom 15.06.2010
bis 15.09.2010 komplett abzuschalten.
Ausgenommen von der Regelung ist das
Schützenfest.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die Abschaltung der Straßenbeleuchtung vom 15.06.2010
bis 15.09.2010 im gesamten Gemeindegebiet.
Finanzielle Auswirkungen
Können nicht beziffert werden
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Die Beschlussvorlage wird vertagt und zur Beratung an den Bauausschuss
übergeben.