Beschluss: zurückgestellt

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden beabsichtigt aus Kostengründen die Straßenbeleuchtungsanlage in den Sommermonaten vom 15.06.2010 bis 15.09.2010 komplett abzuschalten.

Ausgenommen von der Regelung ist das Schützenfest.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Abschaltung der Straßenbeleuchtung vom 15.06.2010 bis 15.09.2010 im gesamten Gemeindegebiet.

Finanzielle Auswirkungen

Können nicht beziffert werden

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Die Beschlussvorlage wird vertagt und zur Beratung an den Bauausschuss übergeben.