Sitzung: 10.12.2001 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/AMT/034
* Der
Kämmerer Herr Borgwardt erläutert die wichtigsten Punkte des
Haushaltes.
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Gemäß §§
47 , 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 144 Kommunalverfassung
M-V ist
der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des neuen
Haushaltsjahres
zu beschließen. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt
in den
Vermögenshaushalt entspricht der gesetzlich festgelegten
Mindestzuführung
in Höhe der ordentlichen Tilgung der Kredite.
Der freie
Finanzspielraum beträgt im fünften Jahr in Folge 0,- Euro.
Die
notwendigen Sachausgaben im Vermögenshaushalt von 16.800 Euro
werden
durch eine Rücklagenentnahme in gleicher Höhe gedeckt.
Der
Kassenkreditrahmen beträgt 154.000,00 Euro.
Die
Haushaltssatzung ist von Seiten des Landkreises genehmigungsfrei.
Die
prozentuale Amtsumlage wird auf 14,86 % festgelegt.
Die
weiteren Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen.
Beschlußvorschlag:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses und des
Verwaltungsausschusses
des Amtes Stralendorf beschließt der
Amtsausschuß
die Haushaltssatzung 2002.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 23
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 21
Davon
stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen:
0