Beschluss: ungeändert beschlossen

* Der Kämmerer Herr Borgwardt erläutert die wichtigsten Punkte des

  Haushaltes.

 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Gemäß §§ 47 , 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 144 Kommunalverfassung

M-V ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des neuen

Haushaltsjahres zu beschließen. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt

in den Vermögenshaushalt entspricht der gesetzlich festgelegten

Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung der Kredite.

Der freie Finanzspielraum beträgt im fünften Jahr in Folge 0,- Euro.

Die notwendigen Sachausgaben im Vermögenshaushalt von 16.800 Euro

werden durch eine Rücklagenentnahme in gleicher Höhe gedeckt.

Der Kassenkreditrahmen beträgt 154.000,00 Euro.

Die Haushaltssatzung ist von Seiten des Landkreises genehmigungsfrei.

Die prozentuale Amtsumlage wird auf 14,86 % festgelegt.

Die weiteren Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Beschlußvorschlag:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses und des

Verwaltungsausschusses des Amtes Stralendorf beschließt der

Amtsausschuß die Haushaltssatzung 2002.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           23

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           21

Davon stimmberechtigt:                                      21

Ja-Stimmen:                                                      20

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0