Sitzung: 10.12.2001 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/AMT/031
* Frau
Retzlaff vom ASB Ortsverband e.V. schildert die Aufgaben und den
Tätigkeitsbereich. (Siehe Bericht der dem
Protokoll als Anlage beiliegt)
*
Mitglieder Interessengemeinschaft Wohnungslosenhilfe:
Stadt HGN, Stadt Wittenburg, Amt HGN-Land,
Amt Wittenburg-Land,
Amt Stralendorf, Amt Vellahn, Amt Zarrentin
* Umlage
der Personalkosten (2 Mitarbeiter a 35 Wochenstunde)
entsprechend EW - Zahl bei insgesamt 54.140
EW = 1,67 DM / EW
* Planung
2002
EW -
Zahl vom Vorjahr sind Grundlage. An Kostenminimierung wird
gearbeitet. Wohnbaugesellschaften und Banken
als direkte Nutznießer
sollen sich möglichst über Zuschüsse /
Spenden an den Personalkosten
beteiligen.
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Seit 1995
besteht die Interessengemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Das
Amt
Stralendorf ist seit Gründung der Interessengemeinschaft Mitglied.
Die
Personalkosten wurden anfangs über ABM und SAM finanziert.
Inzwischen
sind 2 Mitarbeiter in Festeinstellung. Die beiden Mitarbeiter
sind für
die Ämter Wittenburg Land, Wittenburg Stadt, Hagenow Land,
Hagenow
Stadt, Zarrentin, Vellahn und Stralendorf tätig. Die Co -
Finanzierung
der Personalkosten in den letzten Jahren und die volle
Kostenübernahme
der Personalkosten seit 1. Juni 2000 wird über eine
Umlage
nach Einwohnern erreicht. Die Sachkosten werden in voller Höhe
durch den
Landkreis Ludwigslust getragen. Der Haushaltsansatz für 2001
1/1100
6730 beträgt 5.000,00 DM. Die zu zahlenden Kosten
entsprechend
unserer Einwohnerzahl sind im Jahr 2001 19.485,89 DM. Da
es sich
um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und diese
gemäß
Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des
Amtsvorstehers
liegt, so ist ein Beschluss der Amtsausschußsitzung über
diese
überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1
Kommunalverfassung
M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur
dann
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Rechnung
gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden
im
vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt aus
Minderausgaben
von Sachkosten des Abschnittes 020
des
Verwaltungshaushaltes.
Beschlußvorschlag:
Der
Amtsausschuß beschließt entsprechend der Rechts- und
Sachdarstellung
die überplanmäßige Ausgabe von 14.485,89 DM für die
Interessengemeinschaft
Wohnungslosenhilfe.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 23
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 21
Davon
stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0