Beschluss: ungeändert beschlossen

* Frau Retzlaff vom ASB Ortsverband e.V. schildert die Aufgaben und den

  Tätigkeitsbereich. (Siehe Bericht der dem Protokoll als Anlage beiliegt)

 

* Mitglieder Interessengemeinschaft Wohnungslosenhilfe:

  Stadt HGN, Stadt Wittenburg, Amt HGN-Land, Amt Wittenburg-Land,

  Amt Stralendorf, Amt Vellahn, Amt Zarrentin

 

* Umlage der Personalkosten (2 Mitarbeiter a 35 Wochenstunde)

  entsprechend EW - Zahl bei insgesamt 54.140 EW = 1,67 DM / EW

 

* Planung 2002

  EW - Zahl vom Vorjahr sind Grundlage. An Kostenminimierung wird

  gearbeitet. Wohnbaugesellschaften und Banken als direkte Nutznießer

  sollen sich möglichst über Zuschüsse / Spenden an den Personalkosten

  beteiligen.

 

 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Seit 1995 besteht die Interessengemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Das

Amt Stralendorf ist seit Gründung der Interessengemeinschaft Mitglied.

Die Personalkosten wurden anfangs über ABM und SAM finanziert.

Inzwischen sind 2 Mitarbeiter in Festeinstellung. Die beiden Mitarbeiter

sind für die Ämter Wittenburg Land, Wittenburg Stadt, Hagenow Land,

Hagenow Stadt, Zarrentin, Vellahn und Stralendorf tätig. Die Co -

Finanzierung der Personalkosten in den letzten Jahren und die volle

Kostenübernahme der Personalkosten seit 1. Juni 2000 wird über eine

Umlage nach Einwohnern erreicht. Die Sachkosten werden in voller Höhe

durch den Landkreis Ludwigslust getragen. Der Haushaltsansatz für 2001

1/1100 6730 beträgt 5.000,00 DM. Die zu zahlenden Kosten

entsprechend unserer Einwohnerzahl sind im Jahr 2001 19.485,89 DM. Da

es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und diese

gemäß Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des

Amtsvorstehers liegt, so ist ein Beschluss der Amtsausschußsitzung über

diese überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1

Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur

dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die

Rechnung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden

im vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt aus

Minderausgaben von Sachkosten des Abschnittes 020

des Verwaltungshaushaltes.

 

Beschlußvorschlag:

Der Amtsausschuß beschließt entsprechend der Rechts- und

Sachdarstellung die überplanmäßige Ausgabe von 14.485,89 DM für die

Interessengemeinschaft Wohnungslosenhilfe.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           23

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           21

Davon stimmberechtigt:                                      21

Ja-Stimmen:                                                      21

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0