Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

In den Haushalt 2010 wurden 20.000,00 € für die Stromkosten der Straßenbeleuchtung eingestellt. Die Umbaumaßnahmen zur Energieeinsparung wurden Ende Juli 2009 umgesetzt. Die Abrechnung für das Jahr 2009 ergab 34.100 € Die Abschläge der Stromkosten für das Jahr 2010 belaufen sich auf 26.900,00 €.

Dies ist eine Reduzierung von ca. 20 % der Kosten gegenüber dem Vorjahr. Die tatsächliche Einsparung wird zur Endabrechnung Anfang 2011 von der WEMAG vorgelegt.

 

Da nur 20.000 € in den Haushalt eingestellt wurden, sind 6.900,00 € eine überplanmäßige Ausgabe.

 

Nach § 52 KV - MV sind überplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.

Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 1.67000.5400.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 6.900,00 €.

Die Ausgabe ist in den nächsten Nachtragshaushalt einzustellen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0