Sitzung: 14.06.2010 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2010/WIT/320
Sach- und Rechtslage:
Das Schulgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vom 13.Februar 2006 zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 16.Februar 2009 regelt im § 54 die Unterrichts- und Lernmittelkosten. Im
Abs. 2 Satz 3 heißt es wie folgt:
„Für Gegenstände und Materialen, die
im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülern
verbraucht werden oder ihnen verbleiben, können Kostenbeiträge erhoben werden.“
Die Höhe der Kostenbeiträge der
Erziehungsberechtigten wurde durch das Kultusministerium in einer
Grenzbetragsverordnung vom 11.07.1996 auf höchstens 60 Deutsche Mark (30,68
EURO) festgesetzt. Der Schulträger kann entsprechend der Anzahl der Kinder je
Familie den festgesetzten Kostenanteil der Erziehungsberechtigten abstufen, lt.
Grenzbetragsverordnung.
Die Gemeindevertretung Wittenförden
beschloss am 27.01.2005 die Übernahme der Lernmittelkosten i.H.v. 30,68 € für
alle Schüler ab dem Schuljahr 2004/2005, die die Grundschule „Dr.- Otto-
Steinfatt“ besuchen.
Die Angelegenheit wird erneut
vorgelegt, um zu Entscheiden, ob die Lernmittelfreiheit weiter gewährt werden
soll oder ab dem kommenden Schuljahr (Schuljahr 2010/2011) Kostenbeiträge
i.H.v. 30,86 € erhoben werden.
Im Schuljahr 2010/2011 werden voraussichtlich 115
Schüler an der Grundschule „Dr. Otto- Steinfatt“ beschult, sodass die
Gesamteinnahme ca. 3.500,00 EURO beträgt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, dass Kostenbeiträge i.H.v.
30,68 EURO für Unterrichts- und Lernmitteln ab dem Schuljahr 2010/2011 für alle
Schüler der Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ erhoben werden.
Der Beschluss 2005/WIT/182 außer Kraft gesetzt
wird.
Finanzielle Auswirkungen
s. Sach- und Rechtslage
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis Die
Gemeindevertreter beschließen die Beschlussvorlage abzulehnen.
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0