Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.Februar 2006 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.Februar 2009 regelt im § 54 die Unterrichts- und Lernmittelkosten. Im Abs. 2 Satz 3 heißt es wie folgt:

„Für Gegenstände und Materialen, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben, können Kostenbeiträge erhoben werden.“

Die Höhe der Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten wurde durch das Kultusministerium in einer Grenzbetragsverordnung vom 11.07.1996 auf höchstens 60 Deutsche Mark (30,68 EURO) festgesetzt. Der Schulträger kann entsprechend der Anzahl der Kinder je Familie den festgesetzten Kostenanteil der Erziehungsberechtigten abstufen, lt. Grenzbetragsverordnung.

 

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschloss am 27.01.2005 die Übernahme der Lernmittelkosten i.H.v. 30,68 € für alle Schüler ab dem Schuljahr 2004/2005, die die Grundschule „Dr.- Otto- Steinfatt“ besuchen.

 

Die Angelegenheit wird erneut vorgelegt, um zu Entscheiden, ob die Lernmittelfreiheit weiter gewährt werden soll oder ab dem kommenden Schuljahr (Schuljahr 2010/2011) Kostenbeiträge i.H.v. 30,86 € erhoben werden.

 

Im Schuljahr 2010/2011 werden voraussichtlich 115 Schüler an der Grundschule „Dr. Otto- Steinfatt“ beschult, sodass die Gesamteinnahme ca. 3.500,00 EURO beträgt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, dass Kostenbeiträge i.H.v. 30,68 EURO für Unterrichts- und Lernmitteln ab dem Schuljahr 2010/2011 für alle Schüler der Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ erhoben werden.

Der Beschluss 2005/WIT/182 außer Kraft gesetzt wird.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

s. Sach- und Rechtslage

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis Die Gemeindevertreter beschließen die Beschlussvorlage abzulehnen.

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       2

Ungültige Stimmen:                                           0